Zusammenfassung
Hier erfahren sie etwas über die Funktion von Notrufgeräten und über Befreiungsmaßnahmen aus Aufzugsanlagen. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung muss auf eingehende Notrufe in einer angemessenen Zeit reagiert werden. Um dies umsetzen zu können, werden in Aufzugsanlagen Notrufgeräte eingesetzt. Diese sind gemäß der EN 81-28 bei einer Neuanlage als auch in der TRBS 2181 für Anlagen im Bestand vorgeschrieben. Die Notrufgeräte werden durch das Drücken des Notruftasters in der Kabine aktiviert. Hierbei wählt das Notrufgerät, wie in der Abb. 6.1 dargestellt über einen Telefonanschluss eine vorprogrammierte Rufnummer. Diese Rufnummer muss die Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle herstellen, die diesen Notruf entgegen nehmen kann. Um die Sicherheit dieser Verbindung zu gewährleisten, ist der Telefonanschluss mit einer Hilfsstromquelle zu versehen. Über die Umsetzung werden keine Vorschriften gemacht, es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten der Realisierung. Zum einen kann man einen analogen Telefonanschluss verwenden. Bei einem Stromausfall im Gebäude, wird dieser analoge Telefonanschluss weiterhin funktionieren, da er vom Telekommunikationsunternehmen (Bsp. Telekom) weiterhin mit Spannung versorgt wird. Beim Einsatz von Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) muss die Spannungsversorgung über eine USV sichergestellt werden.
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Unger, D. (2015). Notruf. In: Aufzüge und Fahrtreppen. VDI-Buch. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-46502-8_6
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