Zusammenfassung
Irgendwann wird jede Anlage fertig. Ein Satz, den man auf allen Baustellen hundertmal hört. Ohne auf den tieferen Sarkasmus dieser Aussage einzugehen, stellt sich jedoch immer wieder die Frage nach der Definition von „fertig“. Fertig heißt im übertragenden Sinne, die vertraglichen Verpflichtungen sind erfüllt. Die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen muss klaren und messbaren Ereignissen zugeordnet werden. Dazu gibt es eine Reihe von gebräuchlichen Begriffen, wie zum Beispiel Mechanical Completion, Ready for Commissioning, Ready for Start Up, Initial Acceptance und Provisional Acceptance. Diese Begriffe haben aber leider keine allgemein gültige Definition. Es liegt also im Interesse aller Beteiligten klare Definitionen aufzustellen. Dazu ist es primär erforderlich die Leistungen zu kennen, die bis zu dem Eintreffen des festgelegten Ereignisses erbracht werden können. Grundsätzlich ist die Nachweisbarkeit vom Eintreffen eines Ereignisses einfacher, wenn der Beginn spezifiziert wird und nicht das Ende.
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Günther, T. (2015). Fertigstellung. In: Baustellenmanagement im Anlagenbau. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-45861-7_13
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