Zusammenfassung
Kapitel 7 setzt sich mit unterstützenden Inputfaktoren der Leistungserbringung auseinander: Infrastruktur und Umgebung, Personal, Know-how der Organisation und Dokumentation. Damit ähnelt dieses Kapitel weitestgehend dem bisherigen Normenkapitels 6. Neu ist vor allem die Berücksichtigung des Wissens einer Organisation (Kap. 7.1.6), die Aufwertung des Bewusstseins als eigener Inputfaktor (Kap. 7.2) sowie die Neuausrichtung der Dokumentationsanforderungen (Kap. 7.5).
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Notes
- 1.
Auch wenn über diese Langfristplanung die kontinuierliche Bedarfsermittlung sichergestellt ist, muss die Bereitstellung von Ressourcen zusätzlich im Rahmen des Management-Reviews thematisiert und dokumentiert werden (z. B. Kapazitätsanpassungen oder wichtige Neuanschaffungen).
- 2.
z. B. Feuerlöscheinrichtungen, Erste Hilfe Koffer, Augenspülflaschen.
- 3.
vgl. ISO 9004 Kap. 6.5.
- 4.
Viele moderne Maschinen sind selbstwartend. Hier ist es ausreichend, nur jene Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen zu dokumentieren, die jenseits der maschinellen Selbstwartung durchgeführt werden.
- 5.
In die betrieblichen Praxis erwies sich die bisherige Normanforderung als nicht hinreichend praktizierbar.
- 6.
Nicht alle kalibrierungsfähigen Prüfmittel werden für Qualitätsprüfungen am Kundenprodukt genutzt, so z. B. solche nicht, die in der Entwicklung oder in der Ausbildung eingesetzt werden. Bei diesen Prüfmitteln reicht dann ggf. eine geringere Genauigkeit, so dass Kalibrierungen nicht erforderlich sind. Um eine Verwechselungsgefahr mit Messmitteln für Qualitätsprüfungen zu vermeiden, sind diese Prüfmittel mit einem deutlich sichtbaren Aufkleber zu versehen, durch den erkennbar ist, dass die Messmittel nicht für Qualitätsprüfungen eingesetzt werden dürfen.
- 7.
Diese Betriebe müssen für die entsprechende Kalibrierung zugelassen sein. Im Rahmen der Lieferantenauswahl sollte dabei auf eine angemessene Qualifikation des Subcontractors geachtet werden, i. d. R durch dessen Zertifizierung nach ISO/IEC 17025.
- 8.
vgl. Hinsch (2013, S. 19).
- 9.
Stellenbeschreibungen sollten bei Stellenantritt durch den Stelleninhaber unterschrieben werden. Dadurch bestätigt der Mitarbeiter (auch aus haftungsrechtlichen Gründen), dass ihm die Qualifikationsanforderungen, sein Zuständigkeitsbereich und der Berechtigungsumfang bekannt sind. Die unterschriebene Stellenbeschreibung ist dann in der Personalakte abzulegen.
- 10.
Die tatsächliche Zahl hängt insbesondere vom Produkt- bzw. Leistungsportfolio und dem IT-Einsatz ab.
- 11.
Dies kann z. B. im Rahmen einer per Mail angekündigten Dokumentenrevision erfolgen. Eine solche Nachricht könnte mit einem entsprechenden Standardsatz enden („Bitte vernichten Sie Ausdrucke der bisherigen Version“). Zudem weisen viele Betriebe in der Fußzeile ihrer Dokumente grundsätzlich daraufhin, dass gedruckte Dokumente nicht der Revision unterliegen und nach deren Gebrauch zu vernichten sind.
- 12.
vgl. hier zum Teil auch Kap. 7.5.3.2 b).
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Hinsch, M. (2014). Unterstützung. In: Die neue ISO 9001:2015 - Status, Neuerungen und Perspektiven. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-45029-1_7
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