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Anhang und Lagebericht
Anhang und Lagebericht
Gemäß § 264 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern. Ziel des Anhangs ist es, den Leser des Jahresabschlusses einer Gesellschaft durch ergänzende Angaben mit sämtlichen erforderlichen Informationen zu versorgen, welche einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Gemäß der §§ 284–285 HGB müssen im Anhang unter anderem die folgenden Angaben gemacht werden:
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Vorgehensweise bei der Erstellung von Konzernjahresabschlüssen,
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angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Abweichungen davon,
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Vorgehensweise bei der Umrechnung von Währungen,
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Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ,
-
Namen und Gesamtbezüge der Organmitglieder, also von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten, sowie
-
wesentliche Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Zudem ist ein Lagebericht zu erstellen und zu veröffentlichen, welcher eine schriftliche Darstellung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens beinhaltet. In § 289 HGB sind die Aufgaben und Anforderungen des Lageberichtes geregelt, welche jedoch kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist.
Der Lagebericht ist eine ergänzende Informationsquelle für die Bilanzadressaten, er bezieht sich in Anlehnung an den Anhang auf den Geschäftsverlauf und die Lage der Kapitalgesellschaft im Berichtsjahr. Dabei sind insbesondere Risiken der künftigen Entwicklung aufzudecken und unter anderem Fortschritte im Bereich Forschung und Entwicklung darzustellen (Vahs und Schäfer-Kunz 2012).
Im Lagebericht werden insbesondere folgende Angaben gemacht:
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Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres,
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Situation des Unternehmens,
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geplante Weiterentwicklung des Unternehmens,
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Situation der verschiedenen Geschäftsbereiche des Unternehmens,
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Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung, sowie
-
Entwicklungen im Personalbereich.
Sowohl der Anhang als auch der Lagebericht unterstützen somit die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses durch zusätzliche Angaben und Begründungen über Vorgänge, welche nach dem Schluss des Geschäftsjahres aufgetreten und von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sind. Die Aussagefähigkeit wird weiterhin durch zusätzliche Informationen und Aufgliederungen über die voraussichtliche Entwicklung der Kapitalgesellschaft unterstützt, welche nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden (Thommen und Achleitner 2012).
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Opresnik, M.O., Rennhak, C. (2015). Das betriebliche Rechnungswesen. In: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Studienwissen kompakt. Springer Gabler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-44327-9_6
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