Zusammenfassung
Die Aussagekraft von Eindringprüfungen beruht auf dem Vermögen des Eindringmittels, in Oberflächenungänzen einzudringen und die gesamte Oberfläche zu benetzen. Das Eindringverfahren kann deshalb nur durchgeführt werden, weil die nachzuweisenden Ungänzen zur Oberfläche hin offen und nicht mit Verunreinigungen bedeckt oder gefüllt sind. Im Allgemeinen lassen sich diesbezüglich bereits an den unbehandelten Prüfstückoberflächen nach dem Gießen, Schmieden, Walzen oder Schweißen zufriedenstellende Ergebnisse erzielen. In vielen Fällen liegen diese Oberflächen zur Eindringprüfung jedoch bereits im bearbeiteten Zustand oder gestrahlten Zustand vor, wodurch auch negative Aspekte hinsichtlich der Fehlererkennbarkeit auftreten können, was noch zu diskutieren ist. Auf jeden Fall müssen die zu prüfenden Oberflächen und auch angrenzende Prüfbereiche trocken und frei von Schmutz, Fasern, Fett, Öl, Zunder, Farbe, Rost, Salze, Schweißschlacke und -spritzern, Flussmitteln und anderen Fremdstoffen sein, die die Oberflächenöffnungen verstopfen oder sich auf sonstige Weise störend auf die Prüfung auswirken können.
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Schiebold, K. (2014). Verfahrensablauf. In: Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung - Eindringprüfung. Springer Vieweg, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43809-1_2
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