Zusammenfassung
A, ein indischer Staatsangehöriger, reiste im Jahr 2006 in das Bundesgebiet ein. Sein Asylantrag wurde im Juni 2007 als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Wenig später lernte A in Wiesbaden die 17jährige deutsche Staatsangehörige C kennen. Aus der Verbindung ging das Kind K hervor. Nachdem es in der gemeinsamen Wohnung des Paares zu Gewalttätigkeiten gegen den erst wenige Wochen alten Sohn gekommen war, entzog das Amtsgericht Wiesbaden beiden Eltern das Sorgerecht und bestellte das Jugendamt zum Vormund für K und verfügte ein beaufsichtigtes Besuchsrecht von zweimal monatlich zwei Stunden. Das Jugendamt gab K in eine Pflegefamilie, in der er nach Ansicht des Amtes auch in Zukunft bleiben sollte. Wenig später trennten sich die Eltern. Die Kindesmutter zog nach Sachsen um und kümmert sich nicht mehr um das Kind.
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Tiedemann, P. (2015). Fälle und Lösungen. In: Flüchtlingsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-43657-8_8
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