Zusammenfassung
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist eine neue Methode zur angenäherten Bestimmung von X. Die neue Methode steht zwischen der des O. E. W. und derjenigen von Halle und soll eine Tarifbildung nach der Selbstkostenformel auch für solche Abnehmer, die bei stark schwankenden Entnahmestromstärken nur einen mittleren Jahresverbrauch aufweisen, ermöglichen. Daß das O. E. W.- System solche Abnehmer zu hart anfaßt, bedarf nicht der weiteren Erklärung. Inwieweit das Hallesche Verfahren versagt, wird später ausführlich gezeigt werden.
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Notes
Für die Stromstärken J gleich 0,2 − 0,4 − 0,6 − 0,8 − 1 − 1,2 − 1,4 − 1,6 − 1,8 − 2.J 0 ergeben sich unter Einsetzung von Vz=1 die Bst-Zählergeschwindigkeiten von 0,36 − 0,64 − 0,84 − 0,96 − 1 − 0,96 − 0,84 − 0,64 − 0,36 − 0.
Nach Jung, Der Zeitzählertarif, ist die Auslösestromstärke für den Zeitzähler auf 8,5 bis 40,3 % des Anschlußwertes festgesetzt (Seite 93). Die ursprünglich gleichmäßig angesetzte Auslösestromstärke auf 40% wurde schnell verlassen. Die vorstehende Verschiedenheit (8,5 bis 40,3 %) ist begründet in der Bestimmung, daß die Auslösestromstärke auf die Hälfte des im täglichen Gebrauch regelmäßig wiederkehrenden Höchstbedarfes eingestellt werden soll.
Wenn nach den Dettmar-Kurven, siehe ETZ 1908, S. 343, ein Heraufgehen der Benutzungsstundenzahl mit sinkenden Strompreisen, also eine Verbesserung des Belastungsfaktors mit sinkenden Strompreisen, festgestellt ist, so darf dabei nicht übersehen werden, daß einmal dabei noch nicht erwiesen ist, daß nun diese niedrigeren Strompreise auch die gleiche Kapitalrente ergeben haben, wie die früheren hohen Strompreise, und daß ferner in den sinkenden Strompreisen die Folgen von Tarif-änderungen zwecks Verbesserung des Belastungsfaktors zu sehen sind.
Die diesbezüglichen Bestimmungen lauten unter Tarif I Lichttarif 1: „Die Anzahl der jährlichen Benutzungsstunden im Sinne des Tarifs wird dadurch festgestellt, daß vermittelst eines zweckentsprechend gebauten Zählers … die gleichzeitig höchste Stromentnahme … ermittelt wird … Aus den in 3 verschiedenen Monaten, in denen die höchsten gleichzeitigen Entnahmen stattgefunden haben, ermittelten Höchstwerten wird der Mittelwert festgestellt.“ Tarif III: „Dabei wird die Benutzungsdauer wie bei Tarif I festgestellt, jedoch mit dem Unterschiede, daß für die Ermittlung der Höchstentnahme der Mittelwert aus sämtlichen 12 Monaten zugrunde gelegt wird.“
Thierbach gibt ETZ 1909, S. 91 an, daß das Elektrizitätswerk Köln mit Einführung des Doppeltarifs große Erfolge erzielt hat. Eine Konsumsteigerung um 30% hat nur eine 5%ige Steigerung der Maschinenleistung erfordert, während beim einfachen Zählertarif die Steigerung der Maschinenleistung fast genau gleich der Steigerung des Verbrauchs war. ETZ 1910, S. 900: Nürnberg erhofft von der Wirkungsweise des Doppeltarifs eine wesentliche Entlastung. Das Vorgehen von Breslau, wo der ganze Tag Sperrzeit ist, geht nur darauf aus, dem Werke größere Einnahmen zu bringen; es kann keinen Einfluß auf die Verbesserung des Belastungsfaktors haben. Im übrigen steht dieses Vorgehen in Deutschland ganz einsam da.
Siehe ETZ 1911, S. 1303ff. Schouten, „Beiträge zur Theorie der Tarifbildung“, über den Verschiedenheitsfaktor. Verfasser hat in seinen Stromtarifen (Verlag von Jaenecke, Leipzig) versucht, diese Frage durch den Vorschlag eines bestimmten Gesetzes für den Verlauf des Ausgleichs zu fördern. Die dabei gewonnene Kurve stimmt prinzipiell mit der von Eisenmenger gefundenen Kurve überein. Siehe ETZ 1913, S. 1094 und 1299.
Auf S. 24 seines Buches „Stromtarife für Großabnehmer“ gibt Fleig eine aus Lloyd, Compitation of load factors entnommene Tabelle über den Verschiedenheitsfaktor von verschiedenen Betrieben. Derartige Tabellen ohne Angaben, welcher tariftechnische Druck zum Resultate geführt hat, geben keine Anhaltspunkte für die Beurteilung der Art und Weise, wie sich ein Ausgleich vollzieht. (Die Bezeichnung „Belastungsfaktor“ ist unrichtig, d. h. in Deutschland bezeichnet dieses Wort nicht den Begriff, welchen die Zahlen der Tabelle geben sollen.)
Stundenzahlen der Benutzungsdauer für den Verbrauch von 110 W − 130 W − 150 W bei Zuschlag der 10 W − 30 W − 50 W auf die Stufen 1 W − 0,7 W − 0,4 W − 0,1 W.
Gruber nennt ETZ 08, Seite 334, bei der Besprechung des Zeitzählertarifs den Wrightschen Tarif unverständlich. Jung behauptet, daß der Zeitzählertarif leicht verständlich ist (Seite 65). Jedem, der auf den Grund sehen will, wird es unverständlich sein, warum man in den Monaten April bis etwa September (Seite 110) die Höhe bzw. Länge des Stromverbrauchs kontrolliert, sie aber in den Monaten der Spitzengefahr unkontrolliert läßt. Daß dieser Tarif sich erst infolge des Nichtanklangfindens des Zeitzählertarifs mit Kontrolle über das ganze Jahr ergeben hat, macht wohl sein Zustandekommen klar, aber darum wird das Tarifsystem selbst nicht verständlich (Seite 64 und 63).
Vent, Essen. Untersuchungen über die Kosten der Strommessung und Verrechnung, sowie ihr Verhältnis zur Stromeinnahme bei Kleinabnehmern. Seite 8 bis 12 gibt Vent die Berechnung für die Jahresunkosten für einen Zähler. Die Daten von Lulofs stehen in der gleichen Veröffentlichung Seite 46.
Wag m üll er bespricht in ETZ. 1907, S. 782 derartige Konstruktionen der Schiersteiner Metallwerke, Berlin.
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Laudien, K. (1917). Hauptteil. Eine neue Methode zur angenäherten Bestimmung der von einem Abnehmer in Anspruch genommenen Werkskilowatt und darauf aufgebaute Tarife. In: Eine neue Methode zur angenäherten Bestimmung der von einem Abnehmer in Anspruch genommenen Werkskilowatt und darauf aufgebaute Tarife. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42482-7_2
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