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Zusammenfassung

„Zu Beginn des Krieges schien die Geheimmittelreklame ihr im Frieden betriebenes Unwesen eingestellt zu haben. Allein es dauerte nicht lange, und Verwundete, Genesende, Krieger im Schützengraben, sowie deren besorgte Angehörigen wurden in Wort und Bild das Ziel der Erzeuger von Geheimmitteln. Letzteren wurde nun besondere Eignung gegen die Kriegsschäden angedichtet. Wo ein Fünkchen Wahrheit dahinter steckte, wurde es durch die Reklame zu einem großen Feuer, nach dessen Kraft der Verwundete und kranke Soldat angeblich sehnsüchtig die Arme ausstreckte. Zweifellos forderte dieses Gebahren zahlreiche gutgläubige Opfer. Als durch diese Mißstände bewogen, deutsche militärische Befehlshaber einen Teil der Lockfallen beseitigten, indem eine Anzahl von Anzeigen verboten wurde, erfolgte eine erfreuliche Einschränkung derselben. Leider sind die betreffenden Erlasse nicht gleichmäßig über das Deutsche Reich ergangen, so daß nicht selten an einem Orte verboten ist, was man an einem anderen gestattet. Die vorbeugenden Bestrebungen der Kommandierenden Generale können nicht hindern, daß Zeitungen oder Zeitschriften aus Bezirken ohne Ankündigungsverbot nach auswärts zum Schlingenlegen benützt werden und so Kranke im ganzen Reiche schädigen.“

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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© 1917 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Kantor, H. (1917). Die Heilreklame im Kriege. In: Freie Bahn für die Kurpfuscher?. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42466-7_9

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