Zusammenfassung
Für die Zwecke dieser Untersuchungen kommt es ausschließlich auf den Spezialhandel an (nicht dagegen auf den Gesamteigenoder den Generalhandel). Dieser „umfaßt zunächst die Einfuhr der unmittelbar aus dem Auslande kommenden sowie der von Zollausschlüssen, Freibezirken, Niederlagen, aus laufenden Abrechnungen usw. kommenden Waren in den freien Verkehr; ferner die Einfuhr zur Veredlung (einschließlich der Be- oder Verarbeitung im Freihafen Hamburg) auf inländische Rechnung, die Einfuhr in die Zollausschlüsse zum Verbrauch, die Verbringung von Schiffsbedarf an ausländischen Waren auf ausgehende deutsche Schiffe. Der Spezialhandel umfaßt andererseits die Ausfuhr aus dem freien Verkehr nach dem Ausland einschließlich der unter amtlicher Überwachung ausgehenden, einer Verbrauchs- oder Stempelabgabe unterliegenden Waren (Bier, Branntwein, Essigsäure, Leuchtmittel, Mineralwasser usw., Salz, Spielkarten, Tabak, Wein, Zucker, Zündwaren); ferner die Ausfuhr nach der Veredlung auf inländische Rechnung sowie die Ausfuhr der im Freihafen Hamburg auf inländische Rechnung hergestellten Waren“. Hieraus geht hervor, daß die Spezialhandelsnachweisung „eine Außenhandelstatistik vom Standpunkt der Produktion aus betrachtet wiedergeben will; also die Einfuhr von Gütern, welche der deutschen Volkswirtschaft als Rohmaterialien, Halbfabrikate, festes Kapital, unmittelbare Konsumgüter zugute kommen, zum andern die Ausfuhr von Gütern, welche die deutsche Volkswirtschaft abgeben kann“1).
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Kuczynski, R., Quante, P. (1926). Außenhandelsstatistik. In: Statistische Grundlagen zu Deutschlands Versorgung mit Nahrungs- und Futtermitteln. Die Volksernährung. J.F. Bergmann-Verlag, Munich. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41784-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-41784-3_6
Publisher Name: J.F. Bergmann-Verlag, Munich
Print ISBN: 978-3-662-41649-5
Online ISBN: 978-3-662-41784-3
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