Zusammenfassung
Die wachsende Bedeutung der mittelständischen Strukturen in Polen beeinflußt zunehmend die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des Landes. Während sich der wirtschaftliche Einfluß relativ einfach anhand von wirtschaftlichen Indikatoren quantifizieren läßt, ist die Bedeutung der Mittelstandes für den rechtlichen sowie organisatorischen und institutionellen Rahmen nur qualitativ zu beurteilen. Das folgende Kapitel setzt sich mit verschiedenen Einflußbereichen der KMU auseinander und wird unter den oben genannten Aspekten in drei Teübereiche eingeteilt:
Der erste Teil (Kapitel 5.1.) befaßt sich mit gesamtwirtschaftlichen Aspekten der expandierenden mittelständischen Wirtschaft. Um die steigende Bedeutung von KMU darstellen zu können, wird im ersten Schritt (Kap. 5.1.1.) die Entwicklung der polnischen Volkswirtschaft seit der wirtschaftspolitischen Wende skizziert. Es wird gezeigt, in welch bedeutendem Ausmaß die neu entstehenden Privatunternehmen nicht nur zur Überwindung der schweren wirtschaftlichen Krise am Anfang der Transformation, sondern auch zur positiven Entwicklung der makroökonomischen Indikatoren beigetragen haben. In Anschluß daran (Kap. 5.1.2.) wird durch die Analyse des Privatsektors gezeigt, daß der erfolgreiche Beitrag der Privatwirtschaft in Polen maßgeblich auf die mittelständischen Wirtschaftsaktivitäten zurückgeht. Da jedoch das Datenmaterial teilweise nicht ausreichend vorhanden war, konnten nicht immer dieselben Indikatoren zur Analyse herangezogen werden.
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Referenzen
Die umfassende Darstellung einzelner Reformschritte in ihrere Chronologie ist Inhalt von zahlreichen Publikationen. Vgl. z.B. M. Belka / H. G. Petersen (1995) oder T. Baczko (1996).
Vgl. L. Balcerowicz (1992).
“Popiwek” bedeutete restriktive Besteuerung von staatlichen Unternehmen, die die Vorgaben der Lohnzuwächse überschritten haben.
Polen implementierte seit 1991 das Währungsregime des „pre-annouced crawling pegs“, d.h. der Wechselkurs des Zlotys wurde gegenüber einem Währungskorb (bestehend zu 45 % aus US$; zu 35 % aus DM; zu 10 % aus Englischen Pfund und je zu 5 % aus Französischen und Schweizer Franken) mit einer angekündigten Monatsrate abgewertet, die der Diffenz zwischen der polnischen Inflationsrate und der Inflationsdurchschnittsrate der Währungen des Korbes entspricht. Die Abwertungsrate wurde inzwischen von anfänglichen 1,8 % auf (Anfang 1998) 0,4 % gesenkt, da die Inflation in Polen erheblich zurückging.
Vgl. L. Balcerowicz (1992).
Ebenda, S. 79.
Vgl. H. Spak(1997), S. 52.
Vgl. L. Zienkowski (1998). Siehe dazu auch Kap. 5.1.3.
Die Summe der Auslandsinvestitionen ist sicherlich höher, da die amtliche, durch die Staatliche Agentur für Auslandsinvestitionen (PAIZ) geführte Statistik, nur diese Investitionen erfaßt, die mindestens 1 Mio. US$ betragen. Vgl. auch Kap. 3.2.4. dieser Arbeit.
Nach den Schätzungen des Instituts für Konjunktur und Preise, ein von den Ausländern in Polen investierte Dollar generiert Importausgaben in Höhe von 60 Cent. Vgl. U. Plowiec (1998).
Das Defizit des Staatshaushaltes betrug 1997 1,77 % und beweist trotz des negativen Vorzeichens einen großen Erfolg der Reformbemühungen im Bereich der Fiskalpolitik, da dem Staat eine starke Reduzierung des Defizites gelungen ist (1992:-4,37 %). Aufgrund der Berechnungsunterschiede zwischen Polen und der EU kann die Höhe des polnischen Defizits an den Maastricht-Anforderungen nicht gemessen werden.
Instytut Rozwoju i Studiow Strategicznych (Hrsg.) (1997), S. 129.
Zu weiteren Ausführungen vgl. H. Spak (1997); bfai (1997).
Da zu dem Zeitpunkt die VGR in Polen anders als ab 1992 geführt wurde, sind Vergleiche nur mit Vorbehalt möglich. Erst ab 1992 wurde die polnische Statistik stufenweise auf die EU-Standards umgestellt.
H.Spak(1997), S. 52.
Instytut Konjunktur i Cen Handlu Zagranicznego(Hrsg.) (1998). 18 Sehr hohe Anteile in beiden genannten Bereichen sind mit großen Investitionen in Milliarden US$ Höhe verbunden, die die internationalen Konzerne entweder in die privatisierten ehemaligen Staatsgroßunternehmen (z.B Tabak und Zigarettenindustrie, Süßwarenproduktion) oder in neu auf dem polnischen Markt etablierte Tochterunternehmen (v.a. Fahrzeugbau) einfließen ließen. Inzwischen werden in Polen komplette Produktionsanlagen gebaut und auch die Komponenten-Herstellung wird nach Polen verlagert, wie es z.B. der Fall bei Volkswagen in Polkowice ist. Näheres siehe in: Autobau in Polen entfaltet Anziehungskraft, in: FAZ (Hrsg.) (1998), Länderberichte vom 02.08.1998.
Instytut Rozwoju i Studiow Strategicznych (Hrsg.) (1997), S. 101.
In Polen gibt es relativ konstante Zuwächse von ca. 150 Tsd. bis 170 Tsd. Personen im erwerbsfähigen Alter. Es wird an dieser Stelle von Schattenwirtschaft abgesehen. Diese Problematik wird ausführlicher im Kapitel 5.1.3. dieser Arbeit behandelt.
Näheres im Kapitel 5.1.3.
Vgl. J. Chmiel (1997), S. 159.
Vgl. K. Müller (1994), S. 26.
Vgl. A. Hauer / Th. Kleinhenz / L. v. Schuttenbach (1993), S. 230.
Vgl. K. Klosinski (1993), S. 19.
Die Privatisierungsprozesse haben die Produktionsstatistik der privaten Großunternehmen sehr stark beeinflußt, da ganz große Unternehmen aus der Kraftfahrzeug-, Nahrungs- und Genußmittelindustrie in dem untersuchten Zeitraum veräußert wurden.
Vgl. L. Zienkowski (1997), S. 19.
Zu Berechnungsmodalitäten vgl. J. Chmiel (1997a), S. 172 ff.
Bei der vorliegenden Betrachtung des Beitrages von KMU zum Brottoinlandsprodukt sowie zur Bruttowertschöpfung wurde eine Zweiteilung des staatlichen Sektors vorgenommen. Alle nicht privatrechtlich geführten Betriebe (öffentliche Verwaltung, juristische Personen des öffentlichen Rechts etc.) wurden dem Sektor Staat zugeordnet. Alle staatlichen Unternehmen, die privatrechtlich geführt werden, wurden dem Sektor Unternehmen zugeordnet und sind vorwiegend unter den Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten zu finden.
Polska Fundacja Promocji i Rozwoju MSP (1999), S. 25 f.
Ebenda S. 26.
Allgemein über die Investitionstätigkeit der polnischen Unternehmen in Transformmationsprozeß vgl. auch E. Maczynska / M. Zawadzki (1999).
Vgl. Polska Fundacja Promocjii Rozwoju MSP (1998c), S. 68 ff.
Vgl. J. Chmiel: Innowacyjnosc MSP, in: L. Zienkowski (1997), S. 97 ff.
Der Begriff der bestreitbaren Märkte wurde bereits im Kap. 3.1.1. dieser Arbeit erörtert.
Auch viele polnische Wirtschaftswissenschaftler sehen in den niedrigen Marktzutrittsschranken die bedeutende Ursache der rasanten Entwicklung der mittelständischen Strukturen am Anfang der Transformation, vgl. z.B. K. Gawlicka-Hueckel u.a. (1996), S. 67 ff.
38Vgl.J.Wenz(1993),S.6ff.
P. Geroski / J. Schwalbach, (1985).
E. Hoppmann (1967), S. 230–243.
Vgl. K. Schmidt (1982).
Vgl. R. Döhrn(1990).
Vgl. G. Petry / S. Wied-Nebbeling (1987).
Vgl. z.B. C. Badelt (1983), S. 295 ff.; G. Buttler (1983); B. S. Frey / W. W. Pomerehne (1983), S. 265–293; E. Tuchtfeld (1984), S. 13–43.
Dies ist empirisch aber nicht immer eindeutig zu belegen, vgl. J. Jessen (1985), S. 398 ff.
Vgl. H. Weck / W. Pommerehne / B. S. Frey (1984).
Vgl. GUS (Hrsg.) (1999e).
Mehrmalige Expertengespräche und Konsultationen mit Prof. J. Chmiel vom GUS und PAN im Jahr 1998.
Vgl. Z. Rajewski / L. Zienkowski (1996), S. 12.
Die Untersuchungen wurden nach der dafür speziell ausgearbeiteten Methode (sog. metoda kielecka) durchgeführt. Die genaue Darstellung befindet sich in: Z. Golebiowski / J. Woloszyn (1996), S. 127 ff
Vgl. M. Kalaska / J. Witkowski, J. (1996), S. 19 ff.
Vgl. GUS (Hrsg.) (1999f).
Die Grundschulausbildung dauerte in Polen 8 Jahre und entspricht in etwa dem deutschen Hauptschulabschluß. Danach konnte entweder eine höhere Ausbildung eingeschlagen werden (Lyzeum — entspricht in etwa dem Gymnasium in Deutschland) oder 2–3 jährige Berufsausbildung (szkola zasadnicza).
Realschulausbildung wurde nach dem Kriege abgeschafft. 1999 wurde das Schulsystem reformiert, so daß u.a. die Grundschule auf sechs Jahre beschränkt, die gymnasiale Ausbildung verlängert und der Realschulabschluß wiedereingeführt wurden. Es betrifft beide Untersuchungen.
Vgl. M. Grabowski (1995), S. 9.
Die Untersuchungen des Danziger Instituts für Marktwirtschaft zeigen, daß die Löhne in der Schattenwirtschaft das Zweifache der Löhne in der offiziellen Wirtschaft erreichen können. Vgl. M. Grabowski (1995).
Diese Untersuchungen betrafen die Jahre 1994 und 1995, vgl. dazu B. Piasecki / A. Rogut (1995), S. 19–49; M. Kalaska / J.Witkowski (1995). Die zweite Zahl (47 Tsd.) betrifft nur Ausländer, die in den Pnvathaus-halten ihre illegale Beschäftigung gefunden haben.
Vgl. R. Czyszkiewicz / W. Durka / B. Kozlowski (1998), S. 26.
Anteil der Deutschen: 5,3 % aller Arbeitserlaubnisse.
Vgl. R. Czyszkiewicz / W. Durka / B. Kozlowski (1998), S. 28.
Vgl. J. Jessen u.a. (1985), S. 398 ff.
Vgl. W. Schäfer (1986), S. 79 ff.
Vgl. A. Peackoock / G. K. Shaw (1982).
Vgl. W. Herer / W. Sadowski (1996), 65 ff.
Auslandsinvestionen in den Transformationsländern haben oft eine arbeitsplatzvernichtende Wirkung, da sie im Falle des Kaufs von ehemaligen Staatsbetrieben in der Regel Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Folge haben.
Vgl. W. Herer / W. Sadowski (1996), S. 31–84.
CASE-Untersuchungen im Auftrag des Wirtschaftsministeriums unter der Leitung von A. Cylwik (Hrsg.) (1999). Die als Mitarbeiterin am Projekt genannte E. Maczynska war maßgeblich an der CASE-Untersuchungen beteiligt. Die Daten für die Abbildungen und Tabellen des Kapitels 5.2. beruhen auf eigenen Berechnungen aus dieser Untersuchung.
Insgesamt wird die Schattenquote von der amtlichen Statistik auf 15–18 % geschätzt mit einem hohen Anteil vor allem des Handels.
Vgl. BMWi(1997), S. 284.
In Deutschland liegen die Werte für Betriebe mit 500 und mehr Beschäftigten bei 35 %.
Entwickeln sich die Umsatzrendite (ROS) und die Kapitalumschlaghäufigkeit (KUH) entgegengesetzt, bleibt die Gesamtkapitalrentabilität tendenziell gleich (ROS x KUH = ROA).
Vgl. Deutsche Bundesbank, Jahresabschlüsse von Unternehmen (1994), S. 16 f.
Der Einfluss dieser schatten wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Renditekennziffern ist schwer abzuschätzen. Er hängt im wesentlichen von der Frage ab, ob die offiziell nicht deklarierten Löhne aus versteuertem Gewinn gezahlt werden oder hinterzogene Umsätze dafür verwendet werden.
Ausführlicher über die Interessenvertretung der KMU vgl. Kapitel 5.4. dieser Arbeit.
Vgl. K. Jedrzejewska / R. Kasprow / J. Leski (1998).
Mehr über die Subventionierung der polnischen Unternehmen vgl. K. Bobinska (1993).
Nach Expertengesprächen im polnischen Finanzministerium, Departement “Direkte Steuern und Ausgaben”.
Allgemein zu diesem Thema vgl. z.B. irm Mannheim (Hrsg.) (1997).
Nach Angaben des Hauptrechnungshofes wurden im 1. Hbj. 1997 insgesamt Steuervergünstigungen und -be-freiungen in Höhe von 1,9 Mrd. Zloty vergeben (35 % der Einnahmen des Staatshaushaltes aus Körperschaftsteuer). Dabei wurden vor allem große private aber auch staatliche Unternehmen subventioniert. Vgl. K. Jedrzejewska / R. Kasprow / J. Leski (1998).
Vgl. G. Kirsch (1981), A. Vieler (1986).
Vgl. M. Olson (1985).
Nach den Expertengesprächen im polnischen Wirtschaftsministerium.
Vgl. K. Puchta (1998), S. 2–5. Ausführlicher über Probleme der KMU bei der Fremdkapitalbeschaffung vgl. Kapitel 5.3.4.2. und Instytut Badan nad Demokracja i Przedsiebiorstwem Prywatnym (1998).
Vgl. Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (1997), S. 1.
Nach Expertengesprächen im Manager-Club in Allenstein.
Plattner ist aber der Meinung, daß die Privatisierungshemmnisse nicht generell oder nur zum geringen Teil bei den Beschäftigten festzustellen sind. Vielmehr scheinen für Verzögerungen eine relative politische Instabilität und vielfältige Auseinandersetzungen im politischen Raum verantwortlich zu sein. Vgl. D. Plattner (1996), S. 209.
Vgl. B. Pinto / M. Belka / S. Krajewski (1993), S. 213 ff.
Vgl. D. Dalhoff (1996), S. 242 ff. und Wawrzyniak (1992), S. 54 ff.
Die zusätzlichen 1990 durchgeführten institutionellen Veränderungen (ein formelles Banksystem existierte in Polen bereits seit Anfang 1989) und Liberalisierungsmaßnahmen bewegten leider kaum die Banken, nach marktwirtschaftlichen Prinzipien zu operieren. Die Situation hat sich verändert, nachdem die neun großen Geschäftsbanken in Kapitalgesellschaften des Fiskus transformiert worden waren und zu Beginn des Jahres 1992 vom Finanzministerium ein Entschuldungsprogramm konzipiert wurde. Vgl. D. Dalhoff (1996), S. 247 ff.
Über die Probleme der Unternehmensbewertung vgl. z.B. A. Jaki (1997); B. Borowiecki / J. Czaja / A. Jaki (1997); E. Maczynska / M. Zawadzki (1998) und E. Maczynska (1999).
Vgl. Rozporzadzenie Ministra Przeksztalcen Wlasnosciowych vom 20.11.1990 r., Dz. U. 1991, Nr. 2, Pos. 10.
Die Schwierigkeiten im ordnungsgemäßen Einsatz der Ertragswertverfahren führen dazu, die Unternehmensbewertung auf der Basis des Substanzwertverfahrens zu präferieren. Bei der Ertragswertmethode ist die Prognose künftig zu erwartender Reinerträge des Unternehmens notwendig, die jedoch durch hohe Inflation, grosses Risiko und Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen wirtschaftlichen Konjunkturlage sehr schwer abzuschätzen sind. Angesichts der besonderen Verhältnisse in Polen bleibt also nichts anders übrig, als auf Substanzwerte zurückzugreifen, deren subsidiäre Bedeutung damit stärker zur Geltung kommt.
Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens wurden sowohl von polnischer Seite als auch seitens der Union weitere wichtige Schritte bezüglich der Annäherung unternommen: Im April 1994 stellte Polen einen Antrag auf Beitritt zur EU; im Dezember 1994 wurde auf der Essener Tagung des europäischen Rates eine Heranführungsstrategie für die Länder Mittelosteuropas beschlossen; im Mai 1995 wurde das Weißbuch zur “Vorbereitung der Assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union (Kommission, 1995) vorgelegt. Seit 31.03.1998 finden zwischen Polen und der EU Gespräche zur Vorbereitung der Aufnahme (“Screening” der Angleichung des nationalen Rechts an die EU-Bestimmungen) statt.
Die konkreten Beitrittsverhandlungen begannen am 10. November 1998. Die Union leistet eine Orientierungshilfe und technische Hilfe mit dem Assoziierungsweißbuch der Kommission vom 3. Mai 1995, das insbesondere die Angleichung der rechtlichen Strukturen in Polen an die in der EU geltenden Regeln unterstützen sollte. Diese Hilfe der EU wird unter dem speziellen Blickwinkel der Integration in den Europäischen Binnenmarkt angeboten.
Vgl. W. Malachowski (1996).
Vgl. M. Schrooten (1996), S. 56 f. 100Ebenda(1996)S.57.
Zu Integrationskosten für polnische Unternehmen vgl. Ministerstwo Gospodarki (1998), S. 58 ff.
Mobil Ltd., Ernst & Young, Australien und Polnisches Forschungszentrum für Zertifizierung haben eine Untersuchung über die Gründe und die erwarteten Vorteile aus der Zertifizierung für polnische Unternehmen durchgeführt. Danach gehören zu den Hauptgründen der Zertifizierung: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, Steigerung der Produktivität, Produktqualitätserhöhung und Senkung der Produktionskosten. Als Vorteile, die aus der Zertifizierung resultieren, wurden genannt: Möglichkeit der Markterweiterung für eigene Produkte, größere Zufriedenheit bei Konsumenten, Zertifizierung als Marketinginstrument, Modernisierung der Produktionsprozesse, Erhöhung der Produktqualität und Verbesserung der Dokumentationsabläufe. Vgl. J. Luczak (1996).
Vgl. E. Mroczek (1994), S. 180 ff. und M. Ciurla / M. Nowak (1999).
Vgl. B. Lageman u.a. (1994), S. 117.
Vgl. Polska Fundacja Promocji i Rozwoju MSP (Hrsg.) (1998a), S. 137.
Ebenda, S. 139.
Vgl. auch Kapitel 5.3.1.2.2.2. dieser Arbeit.
Ebenda.
Vgl. B. Lageman u.a. (1994), S. 118 f.
Ausführlicher über Leasing vgl. Kapitel 5.3.4.4. dieser Arbeit. 111 Vgl. U. Kalina-Prasznic (1998), S. 92 f. 112 Vgl. B. Lageman u.a. (1994), S. 120.
Das Gesetz wurde am 9. Mai 1990 aufgrund der Änderung des Gesetzes über die staatlichen Unternehmen von 1990 außer Kraft gesetzt. Vgl. K.-J. Kuss (1991), S. 96; U. Kalina-Prasznic (1998), S. 89.
Verordnung des Polnischen Präsidenten vom 24. Februar 1990 über das Konkursgesetz mit späteren Änderungen, Dz.U. 1990, Nr. 14, Pos. 87.
Eine regelmäßig durchgeführte Umfrage des Statistischen Zentralamtes (GUS) zur finanziellen Lage der Unternehmen zeigt nämlich, daß rund 80 % aller Forderungen und gut 50 % der Verbindlichkeiten auf Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen entfallen. Vgl. GUS (Hrsg.) (1998f). Vgl. auch B. Lageman u.a. (1994), S. 121 und 124.
Vgl. B. Lageman u.a. (1994), S. 123.
Vgl Ch.W. Gray / A. Holle (1998), S. 12.
Vgl. Ch.W. Gray / A. Holle (1998), S. 12; J. Brol (1993), S. 63.
Mehr dazu vgl. M. Bak / P. Kulawczuk (1997).
Mehr dazu vgl. Kapitel 5.3.4.1. dieser Arebeit.
Nach Angaben des polnischen Finanzministeriums könnte im Jahr 2000 der Körperschaftsteuersatz auf 30 % reduziert werden, allerdings bei gleichzeitigem Wegfall aller Investitionsvergünstigungen. Für die natürlichen Personen wird die Möglichkeit der Einführung einer zweistatt wie bisher dreistufigen Besteuerung diskutiert. Vgl. K. Jedrzejewska (1998).
Die Mehrwertsteuer wurde am 5. Juli 1993 durch das Gesetz vom 8. Januar 1993 über die Steuer von Waren und Dienstleistungen und über die Akzisesteuer (Dz. U. vom 1993, Nr. 11, Pos. 50 mit nachfolgenden Änderungen) eingeführt. In der Praxis ist für die Mehrwertsteuer auch die englische Abkürzung VAT (value added tax) geläufig. Nach fünf Jahren, seitdem das MWSt-Gesetz in Kraft getreten ist, muß man feststellen, daß die Unklarheiten und unterschiedlichen Auslegungen der MWSt-Vorschriften bei vielen Steuerpflichtigen, aber auch bei den Steuerberatern, immer noch eine große Verwirrung stiften. Im Hinblick auf die Angleichung der bisherigen Gesetzgebung an die EU-Gesetze sind noch einige Probleme im Bereich der MWSt zu lösen. Allem voran gehören dazu die Besteuerung einiger Dienstleistungen, der Lizenverträge, MWSt im Bereich Werbung, Vertretungsaktivitäten oder Refakturierung. Vgl. o.V. (1998), Nizszy podatek, ale bez ulg.
Vgl. W. Michalek (1995), S. 32.
Ausführlich zur S chatten Wirtschaft vgl. Kapitel 5.1.3. dieser Arbeit.
Vgl. B. Lageman u.a. (1994), S. 126.
Als Beispiel ist hier die fehlende Zahlungsdisziplin polnischer Unternehmer zu nennen. Bestimmte gesetzliche Regelungen zur finanziellen Disziplin werden weitgehend durch Unternehmen ignoriert oder umgangen.
Die Gewerkschaften propagieren das Konzept des unvermeidlichen Konfliktes auf der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Ebene. Dennoch können die Erfahrungen der Gewerkschaften in dieser Hinsicht, die vor allem Konfliktsituationen in den großen Unternehmen betreffen, nicht einfach auf die KMU übertragen werden. Die herausragenden internen Stärken kleiner und mittlerer Unternehmen liegen unter anderem gerade in der Überschaubarkeit und dem persönlichen Klima zwischen Mitarbeitern und dem Arbeitgeber. Durch einen übertriebenen Bürokratisierungsgrad werden diese Stärken gefährdet. Die meisten in der großbetrieblichen Praxis üblichen Integrationsmechanismen, wie Stellenbeschreibungen, Funktionsdiagramme, Einhaltung von Dienstwegen oder ein überdimensioniertes Planungs- und Berichtswesen sind daher für den Mittelbetrieb weder notwendig noch zweckmäßig.
Die Interessen der KMU wurden durch folgende Organisationen vertreten: Polnischer Arbeitgeberverband, Business Center Club, Mazowsze-Arbeitgeberverband, Landeswirtschaftskammer und Landeshandwerkskammer. Die Arbeitervertreter haben auf die Konsultationen mit Gewerkschaften verzichtet mit der Begründung, die meisten Änderungen beträfen KMU, in denen keine Gewerkschaften präsent sind.
Expertengespräche im polnischen Finanzministerium und Business Center Club.
Vgl. auch K. Kielczewski (1997), S. 26 f.
Das polnische Bankgesetz vom 31. Januar 1989 erfuhr seit der Wende einige Änderungen. Das neue Bankgesetz vom 29.08.1997 (Dz. U. 1997, Nr. 140, Pos. 939) trat in Kraft am 1.01.1998.
Vgl. K. Kielczewski (1997), S. 26.
Nach Expertengesprächen im polnischen Finanzministerium.
Vgl. T. Kowalski (1997a), S. 17 f.
Vgl. Polska Fundacja Promocji i Rozwoju Malych i Srednich Przedsiebiorstw (1999), S. 173.
Als geeignete Kapitalgesellschaftsform kommt für KMU vor allem die GmbH in Betracht mit der Konsequenz, daß der Zugang zum organisierten Eigenkapitalmarkt verwehrt bleibt.
Expertengespräche im polnischen Finanzministerium.
Vgl. Einkommensteuergesetz (1991), Art. 16 und Körperschaftsteuergesetz (1992), Art. 18.
Von der Erreichung der vorgesehenen Umsatzrendite sind folgende Wirtschaftssubjekte befreit:
• Unternehmen, die ihre Wirtschaftsaktivitäten im Steuerjahr begonnen und Investitionsausgaben in Höhe von über 2 Mio. EURO getätigt haben;
• Unternehmen, deren Exportanteil am Gesamtumsatz des Unternehmens 50 % beträgt oder das Exportvolumen über 8 Mio. EURO liegt;
• Unternehmen, die Lizenzen und Patente einführen und F&E-Aktivitäten nachweisen können;
• Unternehmen, die in Pharmazie-Produktionssysteme investieren;
• Unternehmen, die Investitionsausgaben getätig haben, um ISO 9000 einzuführen.
Nach Angaben des polnischen Finanzministeriums.
Vgl. Deutsch-Polnische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (1997), S. 1.
Ausführlicher vgl. z.B. Instytut Badan nad Demokracja i Przedsiebiorstwem Prywatnym (1998).
Vgl. B. Mikolajczyk (1996), S. 24.
Formen der Venture Loans:
• Cash Flow Loans: Kredite im Bereich Cash How mit dem Ziel, das Umlaufvermögen zu finanzieren, z.B. Finanzierung von Vorratserhöhungen und Forderungen, Finanzierung der Produktentwicklung und Mar-ketingaktivitäten sowie der Durchdringung neuer Märkte inklusive Exportmärkte. Die Tilgung der Kredite hängt vom Cash-flow-Bedarf ab.
• Patient Loans: sind für innovative Unternehmen vorgesehen, die in sich schnell entwickelnden Marktsegmenten agieren. Diese Kredite können für die Finanzierung des Umlaufvermögens, der Produkteinführung oder F&E bestimmt werden. Die Tilgung kann bis zum Zeitpunkt verlegt werden, zu dem die Rückzahlung aus den generierten Gewinnen möglich wird.
• Participating Loans: hier ist für den Kreditgeber eine Option der Partizipation im Unternehmen des Kreditnehmers vorgesehen.
Vgl. Sygma (Hrsg.) (1998), S. 38–40.
Vgl. P. Pomykalski (1997), S. 414 und W. Kolanczyk (1998), S. 2.
Vgl. A. Remin (1997), S. 32 f.
Hierfür muß der Leasingvertrag als Operating-Leasing abgeschlossen werden entweder:
• für eine bestimmte Vertragsdauer oder
• für eine bestimmte Zeit, aber ohne daß dem Leasingnehmer das Recht des Kaufes des Leasinggegenstandes nach Ablauf der Vertragsdauer zusteht (Kaufoption), oder
• für bestimmte Zeit, mit der unkündbaren Kaufoption für den Lesingnehmer, wobei die Dauer des Leasingvertrages mindestens 40 % der gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungsdauer betragen soll und im Vertrag eine Verlängerung der Laufzeit nicht vorgesehen wird. Wird keines der oben beschriebenen Kriterien erfüllt, behandelt das Finanzministerium den Vertrag als Finanzierungsleasing vertrag.
Nachdem die sogenannten Steuerferien für die Unternehmen mit ausländischer Beteiligung vorbei waren, haben sich die Banken in Leasingaktivitäten engagiert. Dieser Trend und damit eine Veränderung der Struktur von Leasingtransaktionen ist vor allem ab 1996 zu beobachten. Während bis zur Mitte 1996 das Operating-Leasing dominierte, nimmt seitdem die Bedeutung des Finance-Leasings erheblich zu.
Den größten Anteil an den Leasingobjekten nehmen mit 49 % LKWs und andere schwere Transportgeräte ein. Auf Platz zwei rangieren andere Investitions- und Produktionsmittel, die knapp 36 % der Leasinggegenstände bilden. Die drittstärkste Gruppe stellen mit etwa 10 % Büroausrüstung und Computergeräte dar. Vgl. W. Kolanczyk (1998), S. 6.
Vgl. W. Kolanczyk (1998), S. 6.
Es wurde in der Regel eine viel zu kurze Vertragsdauer durch die Finanzbehörden beanstandet, nach deren Ablauf die Leasinggegenstände zu einem auffällig niedrigen Preis auf die Leasingnehmer übertragen wurden. Dies zog eine Überprüfung der Einkommensteuererklärungen der betroffenen Personen und eine Neuberechnung der Steuerschuld dieser Personen nach sich.
Wenn die gesetzlichen Hürden abgebaut werden, dürfte auch das sog. Cross-Border-Leasing eine erhebliche Rolle spielen. Bei dem Cross-Border-Leasing gilt, daß die Leasinggegenstände zollfrei eingeführt werden können, wenn vorher die Genehmigung des Wirtschaftsministeriums eingeholt worden ist. Eine der wesentlichen Hürden stellen zur Zeit das polnische Umsatzsteuersystem und das polnische Zollrecht dar, wodurch sich in der Regel eine doppelte Umsatzsteuerbelastung ergibt. Zwar wurde ab 1. Januar 1997 die Importsteuer (bis dahin 3 %) abgeschafft, dennoch stellt diese doppelte Belastung angesichts des polnischen Regelumsatzsteuersatzes von derzeit 22 % einen erheblichen Kostenfaktor dar. Vgl. A. Remin (1997), S. 33.
Ein ähnliches Bild der Gründungsfinanzierung zeigen auch andere Untersuchungen für Polen, wie z.B. die detaillierten Erhebungen des Danziger Instituts zur Marktwirtschaft sowie Studien des Instituts für KMUs an der Universität Lodz. Danach wurden die eigenen Ersparnisse sowie Darlehen von Familie und Freunden bei gut 90 % der Gründungen und Bankkredite nur bei rund 13 % der Fälle eingesetzt. Vgl. A. Arendarski (1992), S. 13; M. Grabowski / P. Kulawczuk (Hrsg.) (1992), S. 23f.; I. Marchewka / M. Rudkowska (1993), S.2f.
Dieser niedrige Anteil der Fremdfmanzierung wurde vor allem mit hohen Kreditzinsen und fehlenden Kreditsicherheiten seitens der KMU begründet. Vgl. B. Piasecki (1994), S. 50 ff. Eine Umfrage des Instituts für Kleine Unternehmen in Pabianice, die bei KMU in drei Regionen Polens Lodz, Sieradz und Piotrkow durchgeführt wurde, hat ergeben, daß polnische Unternehmer die Bankkredite zur Finanzierung zum Kauf der Maschinen und anderen Anlagen, vor allem von Kraftfahrzeugen benutzen. Vgl. S. Skowronski (1996).
Vgl. Instytut Badan nad Demokracja i Przedsiebiorstwem Prywatnym (Hrsg.) (1998), S. 135 ff.
Bei einer von der Weltbank durchgeführten Unternehmensbefragung in Polen hat sich gezeigt, daß die polnischen Banken unmittelbar nach der Wende die Bedingung der hohen Kreditsicherheiten liberal gehandhabt haben. Ein Drittel der Unternehmen empfand den Kreditzugang als einfach. Als Sicherheiten wurden am Anfang im großen Umfang auch Bürgschaften von Familie und Freunden akzeptiert. Vgl. L. Webster (1992), S.21.
Vgl. T. Luczka (1996), S. 148.
Vgl. M. P. C. M. Van Schendelen, (1993), S. 64–72.
Vgl. M. Nollert (1997), S. 109.
Vgl. M. Strauch (1993), S. 111.
Zu weiteren Definitionsversuchen vgl. M. Staruch (1993).
Vgl. F. J. Farnel (1994), S. 226.
Vgl. M. Olson (1995).
Vgl. M. Strauch (1993), S. 21.
Vgl. M. Strauch (1995), S. 11–13.
Vgl. M. Strauch (1993), S. 50.
Vgl. M. P. C. M. Van Schendelen (1993), S. 64–72.
Vgl. Strauch (1993), S. 28.
Vgl. S. S. Andersen / K. A. Eliassen (1991), S. 173–187.
Vgl. M. Strauch (1993), S. 32.
Vgl. o.V. (1998), Gelatine-Affäre wirft schlechtes Licht auf Warschau.
Vgl. o. V. (1997), Znamy go od dawna.
Ausführüche Informationen über die Tätigkeitsfelder und Erfolge des Polnischen Industrie Lobbys in: Polskie Lobby Przemyslowe (1998).
Zahlenangaben über die Lobbyorganisationen stützen sich auf die Daten des Datenbanksystems von der Polnischen Stiftung zur Förderung des Mittelstandes (PFPiRMSP).
Angaben der Polnischen Stiftung zur Förderung des Mittelstandes.
Vgl. o.V. (1997), Lobbysta jako adwokat, S. 8.
Vgl. S. S. Andersen / K.A. Eliassen (1991), S. 174.
180Vgl. o.V. (1996), Raport — Lobbying zagranica, in: Gazeta bankowa vom 24.11.1996.
Vgl. W. Streeck/P.C. Schmitter (1991), S. 133–164.
Vgl. M.Nollert (1997), S.119.
Vgl. M. P. C. M. Van Schendelen (1994), S. 304.
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Mroczek, E., von Schuttenbach, L., Ciurla, M. (2000). Einfluß der KMU auf die Transformation — gegenseitige Rückkopplungen. In: Mittelständische Unternehmen in Polen. Beiträge zur Mittelstandsforschung, vol 6. Physica, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41513-9_5
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