Zusammenfassung
Durch den Vertrag vom Palazzo Vidonil vom 2. Oktober 1925 waren die Betriebsräte abgeschafft worden. Das Arbeitsgesetz hat sie nicht wieder eingeführt. Da sie aber auch nicht ausdrücklich verboten waren, ist von Arbeitnehmerseite, insbesondere von der Zeitung der Arbeitnehmersyndikate „Il Lavoro Fascista“, Anfang 1929 die Frage neu aufgeworfen worden. Die Arbeitgeber lehnten die Einführung der Betriebsräte ab. Das intersyndikale Zentralkomitee hat nun durch eine Resolution, die von Mvssourri ausging, die Betriebsräte verworfen und damit die Frage wohl endgültig entschieden. Die Resolution lautet:
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Heinersdorff, U. (1930). Keine Betriebsräte. In: Das Arbeitsverhältnis im Fascistischen Recht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-41259-6_6
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