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Die geschichtliche Entwicklung und gegenwärtige Gestaltung des deutschen Apothekenwesens

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Geschichte der Apothekenreformbewegung in Deutschland von 1862–1882
  • 17 Accesses

Zusammenfassung

Wenngleich die deutschen Apothekenprivilegien wie die Gestaltungen der übrigen Gewerbe die mittelalterlichen Anschauungen von der Nothwendigkeit der Beeinflussung der Gewerbe durch Betriebsvorschriften und Zwangseinrichtungen, wodurch die Betriebsgeschicklichkeit und Sittlichkeit der Gewerbetreibenden wie die Sicherheit ihres Erwerbes gewährleistet werden sollten, zum gemeinsamen Boden haben, so waren die den Gewerben, Innungen und Zünften zustehenden Gewerbeberechtigungen von den Apothekenprivilegien doch verschieden. Die Apotheker bildeten keine Zunft, wie die Meister anderer Handwerke und es stand ihnen demnach das Recht der Ausschliessung Anderer von dem Betriebe des Gewerbes im Allgemeinen nicht und der Ertheilung neuer Gewerbeberechtigungen, welches Jene in ihren Innungen besassen, niemals zu. Vielmehr blieb die Ertheilung von Apothekenprivilegien zu allen Zeiten ein Ausfluss des obrigkeitlichen Hoheitsrechtes und wurde bei Ertheilung neuer Privilegien oft wenig Rücksicht auf die bestehenden genommen. Mit der meist fehlenden Exclusivität entbehrte das Apothekenprivilegium somit auch die ihrer Verleihung unterliegende Absicht zur alleinigen Förderung des materiellen Wohlstandes des Besitzers. Die sehr früh in Deutschland erlassene Constitution, welche die Grundlage der Verhältnisse des eigentlichen Apothekerstandes bezeichnet, beschränkt wohl die Anlage von Apotheken auf gewisse Städte, aber durchaus nicht, oder wenigstens nicht vorwiegend in der Absicht, den Besitzern blos eine sichere Erwerbsquelle zu schaffen. Diese Beschränkung, wie das Verbot des Arzneidispensirens durch Aerzte, die Vorschriften zur Bereitung von Arzneien, der Eid des Apothekers, die angeordneten Visitationen — fanden nicht allein in der Sicherung einer Erwerbsquelle für den Apotheker sondern auch in der Sicherung des allgemeinen Wohls ihre Begründung. Usuell bildete sich in der Praxis die Beschränkung in der Anlage neuer Apotheken allerdings aus, allein gesetzlich stand den vorhandenen Apothekerprivilegien, mit Ausnahme einiger wenigen, auf die später zurückgekommen werden wird, das Recht der Ausschliessung nicht zu.

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© 1882 Springer-Verlag Berlin Heidelberg

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Boettger, H. (1882). Die geschichtliche Entwicklung und gegenwärtige Gestaltung des deutschen Apothekenwesens. In: Geschichte der Apothekenreformbewegung in Deutschland von 1862–1882. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-40130-9_1

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