Zusammenfassung
„Wohlfahrtsausschuß” (Comité de salut public) hieß das in der französischen Revolution von dem Nationalkonvent als Zentrale der ausübenden Gewalt geschaffene oberste Regierungsorgan. Des Volkes Wohlfahrt ist das Gesamtziel jeder Regierungstätigkeit. Bei der Schaffung eines städtischen Wohlfahrtsamtes wurden in der Sitzung des Magistrates dieser Stadt gegen den Namen Bedenken vorgebracht, weil eigentlich der Magistrat selbst in seiner gesamten kommunalen Tätigkeit die Bezeichnung Wohlfahrtsamt beanspruchen könne. Wenn in den späteren Untersuchungen von Wohlfahrtspflege gesprochen werden wird, geschieht dies natürlich nicht in dem gekennzeichneten Umfang der gesamten öffentlichen Verwaltung. Es wird nur ein besonderer Zweig öffentlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit mit dem hier angewandten verengerten Begriffe bezeichnet. Über das Synonyme hinaus besteht aber eine innere Verwandtschaft zwischen der Wohlfahrtspflege im engeren technischen Sinne und der Anwendung ihres Namens bei den leitenden Organen staatlicher Verwaltung. Diese als Revolutionsschöpfungen sollten zum Ausdruck bringen, daß ein neuer im Umsturz bisheriger Rechtsordnungen geborener Staat auch auf die wirtschaftüchen, sozialen und kulturellen Verhältnisse seiner Bürger Einfluß ausüben sollte und aktiv die gesellschaftlichen Beziehungen seiner Glieder zu wandeln, sich als Aufgabe setzen müsse.
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Maier, H. (1926). Die rechtlichen Grundlagen und die Organisation der Fürsorge einschließlich des Armenrechtes und des Rechtes des Kindes. In: Dresel, E.G., et al. Wohlfahrtspflege Tuberkulose · Alkohol Geschlechtskrankheiten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39918-7_1
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