Zusammenfassung
Die bauliche Durchbildung der für Betrieb und Verkehr zu schaffenden Anlagen ist stets Mittel zum Zweck und niemals Selbstzweck. Es ist daher grundsätzlich zu verwerfen, wenn man etwa Bauweisen ohne Rücksicht auf den Zweck und die Wirtschaftlichkeit angewendet hat, lediglich um irgend eine konstruktive Glanzleistung zu entfalten oder einer Liebhaberei zu huldigen, womit natürlich Versuchsausführungen nicht ausgeschlossen sein sollen. Obwohl hiernach die Bauausführung sich durchaus den Zwecken, Betrieb und Verkehr, unterzuordnen hat, so muß doch in gewissem Umfange die Entwurfsgestaltung auf die Möglichkeit einer guten baulichen Durchbildung Rücksicht nehmen. Sonst können nachher, wie das nicht selten der Fall gewesen ist, große Schwierigkeiten entstehen, die unter Umständen dahin geführt haben, daß man wegen der nicht mehr änderungsfähigen Konstruktion eine betrieblich schlechtere Anordnung wählen mußte. Es seien dafür, wie die Rücksicht auf die bauliche Durchbildung schon bei dem Entwürfe des Gleisplans, der Gleisführung, der Bahnsteiganlage usw. zu beachten ist, lediglich einige Beispiele angeführt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Cauer, W. (1913). Rücksichten auf die Ausführbarkeit. In: Personenbahnhöfe. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39600-1_5
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