Zusammenfassung
Während die deutschen Bundesstaaten in ihren Einkommen- und Vermögensteuern das forensale Einkommen und Vermögen nach Maßgabe des § 3 des DBG. fast einheitlich einer Belastung unterziehen, fehlt diese Einheitlichkeit im deutschen Kommunalsteuerwesen gänzlich; das Recht der Forensalbesteuerung in Deutschland in seiner gegenwärtigen Form zeigt, wie wenig man noch das Wesen gerechter Steuergrundsätze erkannt hat, und wie wenig man sich auch bemüht, diese zur Geltung zu bringen.
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Literatur
Über die hier einzureichende Frage, was unter steuerpflichtigem Einkommen aus Gewerbebetrieb zu verstehen ist, vergl. Iiap. 5 Nr. 2.
Verwaltungsarchiv 1897, S. 525.
Vergl. besonders Fr. Jul. Neumann, Zur Gemeindesteuerreform in Sachsen. — Wachler, Erfahrungen und Wünsche im Abgabenwesen. —Fischers Zeitschrift, Baud 25. — Dekret der kgi. Regierung Nr. 29. 1904 und seine Statistik.
Zur Reform des Gemeindesteuerwesens. Fischers Zeitschrift, Bd. 25. (Sonderabdruck S. 26.)
Die Verordnung ist abgedruckt in Fischers Zeitschrift, Band 26, S. 203.
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Kramer, H. (1909). Heutiger Stand des gliedstaatlichen Forensalsteuerrechts im allgemeinen. In: Die Einkommen- und Vermögensbesteuerung der Ausländer und Forensen in Preußen-Sachsen-Oldenburg, Württemberg-Baden-Hessen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-39463-2_5
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