Zusammenfassung
Die Art und Weise wie die Regierung ihr Amt erlangt, bestimmt sich je nach der historisch gegebenen Staats- und Regierungsform durch Erblichkeit — die dynastische Monarchie —, durch gewaltsame Eroberung der Macht — die zeitgenössische Diktatur —, oder durch die rationelle Technik der Wahl — die moderne Demokratie. In letzterem Fall kann die Wahl unmittelbar durch das als Wählerschaft organisierte Volk erfolgen, wie etwa in den Vereinigten Staaten1 oder in der französischen fünften Republik (seit der Verfassungsänderung von 1962), oder aber indirekt, wie es in den meisten parlamentarisch regierten Staaten der Fall ist: Die Wählerschaft wählt eine in der Regel im voraus gesetzlich festgelegte Anzahl von Vertretern — die Nationalrepräsentation —, und diese designiert dann ihrerseits, durch eine Wahl oder eine sonstige konkludente Handlung, nach Maßgabe der Parteigruppierung im Parlament die jeweils amtierende Regierung. Die letztere Modalität gilt in Großbritannien. Wahlen und die sie betreibenden politischen Parteien sind also in einer als pluralistische Demokratie gestalteten Massengesellschaft die unentbehrlichen Motoren des politischen Prozesses. Das dem Bürger zustehende Wahlrecht ist das Mittel, durch welches er unmittelbar oder mittelbar an der Bestellung der Regierung teilnimmt und sie letzten Endes bestimmt. In einer vollausgebildeten Demokratie muß das Wahlrecht seinerseits so gestaltet sein, daß es eine echte Repräsentation der Gesamtnation und nicht etwa nur bestimmter Klassen oder Schichten ermöglicht.
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Loewenstein, K. (1967). Das Wahlrecht zum Unterhaus. In: Staatsrecht und Staatspraxis von Grossbritannien. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-38477-0_5
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