Zusammenfassung
Unter einer „geschriebenen“ Verfassung wird verstanden, daß die für den politischen Prozeß im wesentlichen maßgebenden Normen in einer einzigen Urkunde zusammengefaßt sind, welcher dann meist, da schwerer abzuändern als ein gewöhnliches Gesetz, eine erhöhte Bestandsgarantie zugeschrieben wird. Großbritannien ist bekanntlich einer der ganz wenigen organisierten Staaten, die nach wie vor einer „geschriebenen“ Verfassung ermangeln.1 Nur ein einziges Mal bestand für kurze Zeit in Cromwells Instrument of Government eine geschriebene Verfassung auch in England. Der Versuch schlug fehl und ihn zu wiederholen würde heute auf allgemeine Ablehnung stoßen, da kein Bedürfnis dazu besteht.
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Loewenstein, K. (1967). Die rechtlichen Grundlagen der Verfassungsordnung. In: Staatsrecht und Staatspraxis von Grossbritannien. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-38477-0_3
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