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Zusammenfassung

Zur erfolgreichen Durchführung der präventiven (amtlichen, polizeilichen) Nahrungsmittelkontrolle gehört unbedingt eine sachgemässe und einwandsfreie Probenahme. Letztere kann unter Umständen sogar (z. B. in gerichtlichen Fällen) von grosser Wichtigkeit sein. Die mit der Probenahme beauftragten Personen (Polizeibeamte, Gendarmen oder vereidigte Civilpersonen) sind deshalb entsprechend eingehend zu instruiren und mit der Materie selbst, den Verfälschungsarten der einzelnen Nahrungsmittel, den einschlägigen Gesetzen etc. völlig vertraut zu machen. Im Nachfolgenden sollen dazu die wichtigsten Anhaltspunkte geboten werden.

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Literatur

  1. Manche Specialgesetze, z. B. das vom 15. Juni 1897 gestatten auch den Eintritt in die Fabrikräume.

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  2. In der Hauptsache dem im Eahrungsmitteluntersuchungsamt der Landwirthschaftskammer für die Provinz Brandenburg gebräuchlichen Verzeichnisse entnommen.

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  3. Betreffs der Einrichtung und Reinhaltung der Bierdruckvorrichtungen (Bierpressionen) existiren in vielen Städten ortspolizeiliche Vorschriften.

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  4. Betreffs der Einrichtung und Reinhaltung von Mineralwasserfabriken existiren z. Th. landespolizeiliche Vorschriften (einzelner Regierungen etc.)

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  5. s. Anmerkung 1, S. 2.

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  6. Auf den Verkehr mit Schaf-, Ziegen-oder Eselsmileh können die Grundsätze insoweit Anwendung finden, als nicht Besonderheiten dieser Thiergattungen dagegen sprechen.

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  7. Die Aufstellung von Grenzzahlen hat ihre zwei Seiten. Bujard war bei der Regelung der ortspolizeilichen Bestimmungen in Stuttgart gegen die Aufstellung von solchen, um in der Beurtheilung freie Hand zu haben.

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  8. Gänzliche Abschaffung der Halbmilch, die nach unseren Erfahrungen nur der Verfälschung bezw. dem Betrug Vorschub leistet, wäre wünschenswerth.

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  9. Die polizeiliche Vorprüfung der Milch mittelst Milchwage (Aräometer) ist ziemlich werthlos, weil damit nur ganz grober Wasserzusatz nachgewiesen werden kann, und combinirte Fälschungen, die wie die Praxis lehrt, am meisten ausgeführt werden, dadurch nicht aufgedeckt werden können. Mit Hilfe einer neben dem spec. Gewichte ausgeführten Fettbestimmung nach einer Schnellmethode kann man sich dagegen ebenfalls sehr rasch und sicher über die Qualität einer Milch orientiren. (S. auch S. 114, Kapitel Milch.) Vergl. auch Forster, Milchkontrolle, Zeitschr. f. öffentl. Chemie 1898, S. 139.

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  10. Zur Konservirung der Proben für die chemische Untersuchung eignet sich Kaliumbichromat 0,1: 100 Milch; Kupferbichlorid (238 g pro Liter), 1 Tropfen dieser Lösung conservirt 50 ccm Milch. Ferner einige Tropfen Senföl pro Liter.

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  11. Die Reinigung geschieht am besten mit Sand. Für die Entnahme you Proben aus der Tiefe sind besondere Schöpfvorrichtungen nothig, wie sie von H e y r o t h, Lepsius, Bujard u. A. construirt worden sind.

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  12. Bujard hat den Stöpsel von solchen Fassgefässen (30–50 ccm Inhalt) mit einem Glasschutzmantel umgeben lassen, der noch ‘12 cm über den Stöpsel hervorragt, um ein achtloses Berühren des Stöpsels zu vermeiden, das Beiseitelegen desselben während der Entnahme aber zu ermöglichen. (Vergl. Forschungsberichte, 1896, S. 132.)

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Bujard, A., Baier, E. (1900). Die Probenahme von Nahrungs-Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen. In: Hilfsbuch für Nahrungsmittelchemiker zum Gebrauch im Laboratorium für die Arbeiten der Nahrungsmittelkontrolle, gerichtlichen Chemie und anderen Zweige der öffentlichen Chemie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-38083-3_1

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