Zusammenfassung
Betrachtet man die Fülle an Formen, in denen sich betriebliche Leistungserstellung und Verwertung in den verschiedenen Wirtschaftssystemen vollzieht, dann zeigt sich, daß ein Betrieb mehr ist als lediglich eine Kombination von Produktivfaktoren, die nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vollzogen wird. Denn stets sind in ihm noch Elemente enthalten, die aus dem Wirtschaftssystem stammen, dem der Betrieb jeweils angehört. Die in den gesellschaftlichen und geistigen Wurzeln der Wirtschaftssysteme verankerten Tatbestände werden hier als systembezogene Sachverhalte bezeichnet. Sie treten zu den systemindifferenten Tatbeständen, dem Faktorsystem und dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit hinzu und lassen so jene Gebilde entstehen, die Betriebe genannt werden. Dieses Phänomen gilt es nunmehr in der Fülle der Möglichkeiten, welche die Wirtschaftssysteme aufweisen, sichtbar zu machen und darzustellen1.
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References
Hinsichtlich der ökonomischen Struktur dieser Wirtschaftssysteme sei auf Eucken, W., Die Grundlagen der Nationalökonomie, 6. Aufl., Berlin-Göttingen-Heidelberg 1950, hingewiesen; ferner auf Preiser, E., Die Zukunft unserer Wirtschaftsordnung, 3. Aufl., Göttingen 196O. Diese Untersuchung deckt gerade die in der geistig-gesellschaftlichen Substanz der Wirtschaftssysteme wurzelnden Kräfte in überzeugender Weise auf. Preiser unterscheidet in seinem Buche „Gestalt und Gestaltung der Wirtschaft“, Tübingen 1934, zwischen natural- und sozialökonomischer Sphäre, Begriffe, die ebenfalls auf vom Wirtschaftssystem abhängige und unabhängige Tatbestände abzielen.
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Gutenberg, E. (1969). Autonomieprinzip und Organprinzip als Determinanten des Betriebstyps. In: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 1. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-37889-2_17
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