Zusammenfassung
Wir haben gesehen, daß die moderne Entwicklung der Frakturenbehandlung darauf ausgeht, eine Trennung der eigentlichen Behandlungsperiode und der Nachbehandlungsperiode nach Möglichkeit zu vermeiden. Doch ist das ideale Ziel, die biologische Behandlung schon während der Konsolidationsperiode abschließend durchzuführen und so eine gesonderte Nachbehandlung überflüssig zu machen, auch durch die Extensionsbehandlung nicht völlig realisierbar. Allerdings fällt bei einer nach biologischen und funktionellen Gesichtspunkten behandelten Fraktur die Beseitigung schwerer Immobilisationsveränderungen durch die Nachbehandlung weg. Es kommt dann auch nicht mehr vor, daß die Nachbehandlung dieser „Immobilisierungsschäden“ längere Zeit beansprucht, als die Behandlung der eigentlichen Fraktur. Gleichwohl ist eine konsequente Nachbehandlung zur Beseitigung der unvermeidlichen Inaktivitätsveränderungen nach Abschluß der eigentlichen Frakturbehandlung, d. h. nach erfolgter vollständiger Konsolidation, in allen Fällen ratsam. Frakturen, bei denen die äußere Untersuchung nicht mit Sicherheit Aufschluß über die Fragmentstellung zu erteilen vermag, sind vor Beginn der Nachbehandlung einer nochmaligen Röntgenkontrolle zu unterwerfen. Diese unterrichtet uns sowohl über die Fragmentstellung, als über die Ausbildung des Kallus und damit über dessen Beanspruchungsfähigkeit.
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Matti, H. (1918). Die Nachbehandlung der Frakturen. In: Die Knochenbrüche und ihre Behandlung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36896-1_19
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