Zusammenfassung
Für die Ein- und Auszahlungen des baren Geldes wie für die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Arbeiten ist bei den größeren Banken ein besonderes Büro eingerichtet, das Kassenbüro, oder, kurz genannt, die Kasse.
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Literatur
Abgedruckt in der Zeitschrift: „Der Zahlungsverkehr“, 2. Jahrgang, Nr. 11.
Über die Bedeutung des Akzeptes s. Kapitel IV, Abschn. 1.
Für die im Auslande ausgestellten, im Inlande zahlbaren Schecks hat der Bundesrat am 19. März 1908 die Vorlegungsfristen festgesetzt. Diese betragen für das europäische Ausland (mit Ausnahme von Island und den Faröern) 3 Wochen, für die übrigen Länder 1–3 Monate. Dieselben Fristen gelten für Schecks, die im Inland ausgestellt, im Auslande zahlbar sind, sofern das ausländische Recht keine Vorschrift über die Zeit der Vorlegung enthält.
Siehe Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Band 98, S. 75.
Peter Waiden ist Bezogener eines Wechsels, den er an der Kasse der Bank einzulösen hatte.
Siehe S. 116.
Gegen Quittung.
Neuerdings sind Bestrebungen aufgetaucht, die Korrespondenz beim Banküberweisungsverkehr zu vereinfachen. Es ist von den in der Abrechnungsstelle der Reichsbank (s. S. 135) vertretenen Banken zur Prüfung dieser Frage ein Ausschuß eingesetzt worden, der die Einführung eines Einheitsformulars für Überweisungen vorbereiten soll. Gleichgültig ist dabei, ob die Überweisung durch Reichsbank-Girokonto oder durch eine andere Bank erfolgen soll. Es soll nach Möglichkeit erstrebt werden, daß der Bankkunde den Auftrag zur Überweisung auf einem bestimmten, für den Bankverkehr einheitlich festgesetzten Formular erteilt. Dieses Formular zerfällt in vier Teile. Der erste Teil enthält den Auftrag des Kunden und bleibt im Besitze der die Überweisung vornehmenden Bank. Der zweite Teil wird dem Kunden zurückgesandt und gibt ihm von der durch die Bank erfolgten Belastung mit der überwiesenen Summe Kenntnis. Der dritte und vierte Teil wird der Bank übersandt, bei der der Zahlungsempfänger Konto besitzt; ein Teil wird von dieser Bank dem Zahlungsempfänger zugesandt, der andere verbleibt bei der Bank. Der für den Zahlungsempfänger bestimmte Abschnitt enthält Raum für kurze Mitteilungen des Auftraggebers. Nach einem im Februar 1922 gefaßten Beschlusse des oben bezeichneten Ausschusses soll jedoch vorläufig das Formular nur im inneren Verkehr der Banken benutzt werden. Die Einführung beim Publikum soll erst allmählich stattfinden. Die Girozentralen haben bereits jetzt derartige oder ähnliche Überweisungsformulare in Benutzung. (Näheres hierüber siehe: Otto Schoele,in der Zeitschrift: „Der Zahlungsverkehr“; insbesondere in Nr. 7, Jahrgang 1921 und Nr. 2, Jahrgang 1922.)
Erfolgen gleichzeitig mehrere Überweisungen, so wird neben den Überweisungs-Schecks ein sogenannter „Orderbogen“ eingereicht, auf dem die Namen der Firmen, denen der Betrag gutgeschrieben wird, sowie dessen Höhe vermerkt werden. Diese Formulare werden von der Reichsbank geliefert.
Das Wörtchen „Per“ am Kopfe der Primanota wird gewöhnlich weggelassen.
Spalte für Valutierung.
Die Bank hat bei der Reichsbank Wechsel diskontiert.
Siehe Seite 129, Anmerkung 1.
Siehe Kapitel III.
Nummern des Wechselkopierbuchs (siehe Kap. IV, Abschn. 8).
Die Kunden lassen ihre Steuern zuweilen bei ihrer Bankverbindung einziehen; die Finanzkasse bewirkt das durch den Kassenverein.
Siehe: Obst, Theorie und Praxis des Scheckverkehrs. Stuttgart 1899.
Über die Abrechnungsstelle, die im Jahre 1908 der Berliner Kassenverein errichtet hat, siehe S. 140.
Schecks auf andere Banken werden in der Regel über Wechselkonto gebucht.
Für die auf die Bank lautenden, von dem Kunden avisierten Schecks, die ihr durch die Abrechnungsstelle vorgelegt worden sind, wird das Trattenkonto belastet (siehe S. 116). Nicht avisierte Schecks werden dem Konto des Ausstellers belastet.
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Buchwald, B. (1924). Die Kasse. In: Die Technik des Bankbetriebes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36848-0_2
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