Zusammenfassung
Die durch Gießen oder Schmieden hergestellten Gegenstände haben oft nicht genau genug die verlangte Gestalt. In solchen Fällen wird durch Abtrennen von größeren oder kleineren Stücken (Spänen) die verlangte Gestalt hergestellt. Die dazu nötigen Arbeitsverfahren gründen sich also auf die Teilbarkeit der Metalle. Da Holz unschmelzbar ist, läßt es sich nicht gießen. Auch auf Grund seiner Dehnbarkeit ist die Bearbeitung des Holzes sehr beschränkt. Sie erfolgt nur in besonderen Fällen (Wiener Stühle, Faßdauben, Schiffsplanken usw.) und in der Regel durch Biegen. Das Holz wird daher hauptsächlich auf Grund seiner Teilbarkeit bearbeitet. Diese Bearbeitung der Metalle und die des Holzes erfolgt nun entweder durch Maschinen oder mit Werkzeugen von Hand. Da die Maschinenarbeit billiger und oft auch besser ist als die Handarbeit, so sucht man die letztere immer mehr durch die erstere zu ersetzen. Im Maschinenbau pflegt man heute die Handarbeit auf Vollendungs- (Schleifen, Schaben usw.) und Montierungsarbeiten zu beschränken. Daher soll im folgenden nur die Maschinenarbeit berücksichtigt werden. Die zu der erwähnten Bearbeitung der Metalle und des Holzes dienenden Maschinen werden Werkzeugmaschinen genannt, weil sie ihre Arbeiten mit einem in die Maschine eingespannten Werkzeuge ausführen.
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Meyer, K. (1911). Die Bearbeitung der Guß- und Schmiedestücke sowie des Holzes auf Grund ihrer Teilbarkeit und die Werkzeugmaschinen. In: Die Technologie des Maschinentechnikers. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36846-6_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-36846-6_5
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Print ISBN: 978-3-662-36016-3
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