Zusammenfassung
Das Finanzwesen (Staatswirthschaft) umfaßt die Beschaffung, Verwaltung und Verwendung der zur Deckung des Staatsbedarfs erforderlichen Mittel. Umfang und Art dieses Bedarfes wird durch die Aufgaben bestimmt, welche der Staat auf den einzelnen Verwaltungsgebieten zu erfüllen hat. Die Entwickelung der Finanzverwaltung steht deßhalb mit der der allgemeinen Staatsthätigkeit in engstem Zusammenhange und reicht wie diese nicht über die Mitte des 17 ten Jahrhunderts zurück1). Um diese zeit führte die Vermehrung der bis dahin wesentlich aus den Einkünften der Domänen und Regalien2) bestrittenen Staatsbedürfnisse zu der Besteuerung, die dem Finanzwesen ein neues Gepräge und eine mit den gesteigerten Ansprüchen an die Staatsthätigkeit mehr und mehr wachsende Bedeutung verliehen hat3).
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de Grais, G.H. (1897). Finanzen. In: Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36596-0_6
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