Zusammenfassung
Die unter den zerschneidenden und zermahlenden Kaubewegungen eingespeichelte Nahrung wird nun verschluckt. Zum Zweck des Schluckens wird durch das Zusammenwirken von Zungen-, Lippen- und Wangenmuskulatur ein Bissen geformt. Dieser wird auf der Zungenoberfläche durch eine von vorn nach hinten fortschreitende Hebung der Zunge rachenwärts geschoben. Durch die schließliehe Hebung des Zungengrundes und durch Verkürzung der Gaumenbögen wird dann der Rachen- gegen den Mundraum abgeschlossen. Zugleich wird das Gaumensegel nach oben bewegt, so daß es die Nasenhöhle von unten verschließt; dadurch, daß das Zungenbein und der Kehlkopf kräftig nach vorn und aufwärts gezogen werden, legt sich die Epiglottis auch auf den Kehlkopfeingang; außerdem wird der Ösophaguseingang geöffnet (siehe Abb. 2, S. 26). Wenn nun die Constrictores pharyngis auf den schlüpfrigen Bissen pressen, so bleibt diesem kein anderer Ausweg, als in den Ösophagus hinabzugleiten. Hier wird der Bissen durch die sukzessive Kontraktion der den Ösophagusschlauch umspannenden Muskulatur, durch eine sogenannte peristaltische Bewegung, weiter abwärts geschoben, bis er an der Kardia anlangt; der Kontraktionswelle läuft eine Erschlaffungswelle voraus. Flüssigkeiten werden schon allein durch die heftige und plötzliche Kontraktion im oberen Schlundteil bis zur Kardia gespritzt, aber auch dann folgt noch eine peristaltische Welle nach. Werden mehrere Schlucke rasch nacheinander ausgeführt, wie beim Trinken einer Flüssigkeit, dann bleibt der Ösophagus bis zum letzten Schluck erschlafft in Ruhe, und dann erst läuft eine Kontraktionswelle über ihn hinweg. Dieser ganze komplizierte Schluckakt ist nur in seinem Anfangsteil ein Akt der Willkür, nämlich nur, bis der Bissen die Grenzlinie des Zungengrundes überschritten hat; von da ab wird der Bissen unabhängig von unserem Willen weiterbefördert.
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Höber, R. (1922). Das Schlucken und die Verdauung im Magen. In: Lehrbuch der Physiologie des Menschen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36480-2_3
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