Zusammenfassung
Die Weinform der Medikamente hat vom Standpunkt des Geschmackes aus gewiß eine Berechtigung in jenen Fällen, in welchen die weinigen Auszüge in größeren Mengen genommen werden. Handelt es sich dagegen um die tropfenweise verordneten Auszüge, dann wäre in Anbetracht der Verschiedenheit der Weine das vom D. A. V bei Tinctura Opii crocata gegebene Beispiel nachzuahmen und statt des Weines verdünnter Weingeist zu verwenden. Alkaloidhaltige Pflanzenteile mit Wein auszuziehen (es sei an Vinum Cocae, Colchici, Ipecacuanhae usw. erinnert), ist durchaus fehlerhaft, weil der Gerbstoff des Weines die Alkaloide ausfällt und weil anderseits zu wenig Alkohol vorhanden ist, um die Fällung zu verhindern. Will man durchaus Wein benützen, so hat man demselben einen Zusatz von mindestens 10 pCt Weingeist zu geben oder man muß, wie es bei Chinawein zuerst empfohlen wurde, vorher den Gerbstoff durch Behandeln mit Gelatine entfernen. Als verdünnter Weingeist sei, um dem Geschmack des Publikums wenigstens einigermaßen Rechnung zu tragen, eine Mischung von 45,0 Kognak, 45,0 Wasser und 10,0 gereinigtem Honig vorgeschlagen. Das D. A. V fordert mit Ausnahme des Kampferweins klare Vina medicata.
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Dieterich, E. (1919). Vina medicata. In: Dieterich, K. (eds) Neues Pharmazeutisches Manual. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36423-9_116
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