Zusammenfassung
Die Frage der Befestigung Kopenhagens, welche schon seit vielen Jahren auf der Tagesordnung des Dänischen Reichstags stand, kam im Januar im Folkething aufs neue zur Beratung. Kriegsminister Bahnson trat für die Notwendigkeit der Befestigung ein und berief sich auf das Beispiel anderer Mittelstaaten, auf Holland, Belgien, Schweiz und Rumänien, während Graf Holstein-Ledreborg die Befestigung Kopenhagens für ganz unnütz hielt, da Dänemark nivht die Mittel zu dessen Verteidigung habe. Nach sechstägiger Berating wurde die Vorlage am 17. Januar einem Ausschuß übergeben, dre sich mit der Beratung und Berichterstattung nicht übereilte. Da eine Einigung beider Kammern über das vorgelegte Budget nicht erreicht werden konnte, wurde der Reichstag am 1. April geschlossen und ein provisorisches Budget veröffentlicht, das spatter von dem Folkething als verfassungswidrig abgelehnt wurde. Am 8. April, seinem siebzigsten Geburtstag, begnadigte König Christian IX. die wegen politischer Vergehen verurteilten und befahl die Einstellung der schwebenden politischen Prozesse, und am 18. Mai eröffnete er die Nordische Ausstellung für Industrie, Landwirschaft und Kunst, an welcher auch auswärtige Staaten, Deutschland, Rußland und Frankreich, teilnahmen.
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Müller, W. (1889). Dänemark, Schweden und Norwegen. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36390-4_10
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