Zusammenfassung
Das russische Reich hielt, da ohne seine Beihilfe das Kriegsbereite Frankreich zum Rachekrieg gegen Deutschland nicht zu schreiten wagt, auch in diesem Jahre die Entscheidung über den Frieden Europas in der Hand, die russichen Machthaber bewahrten jedoch fortgesetzt große Zurückhaltung. In dem Bestreben, mit diesen beiden Seiten gute Beziehungen zu erhalten, fuhren sie in einer Weise fort, die bald den Eindruck von Unentschiedenheit machte, bald Mißtrauen erweckte. Einerseits schien die Sendung des Großfürsten-Thronfolgers im Januar nach Berlin (S. 7), ungeachtet der gerade in der Krisis befindlichen deutschen Militärvorlage, kaum einen Zweifel über die besten Beziehungen Rußlands zu Deutschland übrig zu lassen, andererseits kam es wiederum zu amtlichen Kundgebungen, welche in Frankreich neue Hoffnungen hervorriefen, und man konnte der Auffassung geneigter werden, daß der Zar dem Kriegseifer der Panslavisten durch solche bloße Kundgebungen habe genügen wollen, um sich mit ihm abzufinden. Viele Vorgänge im Reiche deuteten darauf hin, daß man die auswärtigen Fragen in Schwebe zu halten wünsche, um vor allem in mancherlei militärischen Vorbereitungen sowie in der Besserung der inneren Verhältnisse fortzufahren. Hierzu gehörte die unausgesetzte Thätigkeit zur Verschmelzung der fremden Nationalitäten des Reiches mit der russischen. In Polen, namentlich in Lodz, wurde im Januar die Ausweisung deutscher Fabrikanten mit besonderem Eifer betrieben, zum Teil infolge der heftigen Agitation der unter der Führung des Panslavistenführers Grafen Jgnatiew stahenden Petersburger „Gesellschaft zur Förderung russischer Jndustrie“. Am 13. April wurden in Lodz 150 deutsche Werkmeister auf Befehl der Behörden entlassen, weil sie der russischen Sprache nicht mächtig waren, und im Juli schärfte der Generalgouverneur von Wilna, Kowno und Grodno, General v. Drschewski, ältere Verfügungen wieder ein, wonach zu den Verbrechen politischen Eharakters der Gebrauch der polnischen Sprache bei den Gerichtsbehörden, beim amtlichen Verkehr mit den Behörden, bei öffentlichen Bekanntmachungen, in Gesellschaftsräummen, auf den Promenaden, in Eafé’s, Läden und Magazinen gehöre; „streng und unerbittlich“ sollte hinfort das Verbrechen dieser Zuwiderhandlungen bestraft werden. Zu diesem Shstem gehörte auch die Feier des 100 jährigen Jubiläums der zweiten Teilung Polens, wodurch dem „russuschen Gedanken“ kräftiger Ausdruck verliehen werden sollte.
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Wippermann, K. (1894). Rußland. In: Politische Geschichte der Gegenwart. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36387-4_3
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