Zusammenfassung
Die Konsultation eines Patienten bei einem Arzt schafft ein doppeltes Verhältnis zwischen beiden, ein juristisches und ein persönliches. Der Patient vertraut dem Arzt seine Nöte, seine Schmerzen, seine Befürchtungen an in der Hoffnung, richtige Hilfe zu finden, er gibt ihm auch Gelegenheit, körperliche Untersuchungen vorzunehmen in dem Bewußtsein, keinen Schaden nehmen, sondern guten Rat bekommen zu können. Der Arzt seinerseits übernimmt die Sorgfaltspflicht, sein ganzes Wissen, seine Erfahrung und seine Kunst in den Dienst der Heil-und-Hilfe-Aufgabe zu stellen. Eine Konsultation ist also eine Art mündlicher Vortrag, der durch die Beratung selbst perfekt wird. Bleibt in der Folge ein Erfolg aus oder entsteht gar ein weiterer Schaden, so können zivil- und selbst strafrechtliche Erörterungen sich ergeben, deren juristischer Kern stets die Erfüllung oder Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht ist.
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Schröder, R. (1948). Einleitung. In: Gynäkologie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36332-4_1
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