Zusammenfassung
Unterdessen war Uli’s Prozeßlein fortgelaufen, hatte sich ausgesponnen auf wunderbare Weise zu einem langen, langen, Faden. Wenn er meinte, er packe das Ende, husch war es ihm entronnen und weit weg, wie dem Kinde das Fischlein, nach welchem es hastig gegriffen. Schon tüchtig war Uli durch seinen Agenten angepumpt worden, als es endlich hieß, an dem und dem Tage werde, wenn nichts dazwischen komme, abgesprochen, Uli müsse dabei sein, müsse auch einmal wissen, wie dies gehe, und sehen, wie der Gegner ein Gesicht mache, wenn er verspiele, er werde sich verwundern. Es machte indessen Uli doch Angst auf diesen Tag, es fiel ihm ein, es wäre noch immer möglich, daß er verlöre, dann könnte es ihn ärgern und der andere zusehen; er habe schon gehört, es gehe bei den Abstimmungen oft verflucht ungerecht zu, und der beste Handel könne verloren gehen, denn die meisten Richter verständen nichts vom Recht, und die übrigen seien sonst nicht sauber über’ Nierenstück, dachte er. Bekammtlich müssen die Richter immer als Sündenböcke der Advokaten vor dem Volke paradiren.
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Gotthelf, J. (1886). Ein Gericht und zwei Sprüche. In: Uli, der Pächter. Birkhäuser Klassiker. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-36303-4_18
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