Zusammenfassung
Eine sorgfältige und aufmerksame Beobachtung des Kranken ist für dessen Behandlung und Heilung von großer Wichtigkeit, sie bildet für den behandelnden Arzt eine ganz unentbehrliche Unterstützung seines Urteils und seines Handelns. Sieht doch der Arzt meistens den Kranken nur vorübergehend und höchstens einige Male am Tage kurze Zeit, er ist darum auf die Beobachtungen des Pflegepersonals und die rechtzeitige Meldung von besonderen Vorkommnissen angewiesen, die manchmal für sein Vorgehen und für den Verlauf der Krankheit ausschlaggebend sein können. Er muß wissen, welche Krankheitserscheinungen in seiner Abwesenheit hervorgetreten sind, wie seine Verordnungen befolgt worden sind und wie sie gewirkt haben, wie der Appetit, die Nahrungsaufnahme und der Schlaf des Kranken gewesen sind. Die zuverlässige Beobachtung von Körpertemperatur, Puls und Atmung ist für ihn stets von Wichtigkeit, mit besonderer Sorgfalt ist auf Schmerzäußerungen, Blutungen, Erbrechen und Störungen in den Ausscheidungen zu achten. Der Arzt muß über alle Dinge unterrichtet werden, die im Krankenzimmer vorgehen und auf den Verlauf und die Beurteilung der Krankheit von Einfluß sein könnten (vgl. Abschnitt IX, 5). Auch scheinbar unbedeutende Ereignisse und geringfügige Veränderungen im Zustand des Kranken, die eben nur dem geschulten Beobachtungssinn auffallen, dürfen nicht übersehen werden, denn es gibt in der gesamten Medizin und Krankenpflege keine bedeutungslosen Kleinigkeiten. Darum muß die Pflegerin für alle Vorgänge im Krankenzimmer ein scharfes Auge und gutes Gedächtnis haben und dieses durch Aufzeichnungen unterstützen.
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Berg, M. (1918). Krankenbeobachtung und Hilfeleistung. In: Allgemeine Grundlagen der Krankenpflege. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35332-5_8
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