Zusammenfassung
Jeden zu Heilzwecken vorgenommenen ärztlichen Eingriff faßt die reichsgerichtliche Rechtsprechung als eine an sich rechtswidrige Körperverletzung auf, auch wenn derselbe lege artis erfolgt; zwar hält sie den ärztlichen Eingriff nicht für eine Beschädigung an der Gesundheit, aber für eine Mißhandlung im Sinne des 223 StGB.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Lustig, W. (1930). Der ärztliche Eingriff. In: Gesetz und Recht im Krankenhaus. Handbücherei für das Gesamte Krankenhauswesen, vol 7. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-35223-6_23
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