Zusammenfassung
Eine Differentialdiagnose kommt dann in Betracht, wenn das vorliegende Krankheitsbild zwei oder mehrere Deutungen zuläßt. Um sich vor Irrtümern in der Diagnose zu schützen, ist daher in erster Linie die Berücksichtigung aller von der Norm abweichenden Erscheinungen notwendig, die sich bei der Besichtigung und Untersuchung des Augapfels ergeben. Das Auge ist nun ein Sinneswerkzeug, das aus zahlreichen Geweben verschiedener histologischer und biologischer Wertigkeit zusammengesetzt ist; zum ungestörten Ablauf seiner Funktionen ist nicht nur seine eigene, sondern auch die Unversehrtheit seiner Anhangsorgane (Lider, Tränendrüse, Tränenableitungswege, Muskelapparat) erforderlich, überdies werden manche seiner Teile auch durch Erkrankungen verschiedener entfernt liegender Körperorgane in direkte Mitleidenschaft gezogen. Daher muß die Untersuchung des Auges hinsichtlich aller seiner Funktionen durchgeführt werden. Besonders bei der Untersuchung des vorderen Augenabschnittes, der ja für den praktischen Arzt hauptsächlich in Betracht kommt, ist eine genaue Beobachtung seiner einzelnen Teile unerläßlich. Es dürfte daher zweckmäßig und vorteilhaft sein, dem nichtgeübten und fachlich nicht ausgebildeten Untersucher einen Wegweiser an die Hand zu geben, durch den er sich davor schützen kann, ein oder das andere nicht so hervorstechende, für die Auffassung des Falles aber maßgebende oder wenigstens wichtige Zeichen zu übersehen.
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Hanke, V. (1930). Einleitung. In: Die Differentialdiagnose der Wichtigen Augenerkrankungen und Augenverletzungen. Bücher der Ärztlichen Praxis, vol 25. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-34622-8_1
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