Zusammenfassung
Wir kehren jetzt in unserer Darstellung zu dem uns am meisten interessierenden Lande, Ostfranken, zurück. Wir sahen, daß ihm Arnulf das alte Uebergewicht über die anderen Reichsteile bewahrt bzw. neu errungen hatte, wenn auch der staatsrechtliche Zusammenhang mit ihnen loser geworden war, als er während der Regierung Karls III. bestanden hatte. In den letzten Jahren seiner Herrschaft, in denen ihn Krankheit lahmlegte, war dieses Uebergewicht wieder verlorengegangen. Die inneren Schwierigkeiten der anderen Länder hatten diese daran gehindert, ihrerseits den Versuch zu machen, die Suprematie zu erwerben. Dieser Verlust bedeutete aber keineswegs auch den Verzicht auf die Oberhoheit seitens des ostfränkischen Königs.
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Referenzen
M. 1894 vom 11. III. 894 und M. 1897 vorn 17. IV. 894. In dieser heißt es: ... per Attonem, sanctae Mogontinae ecclesiae episcopum et dilectum consiliarium nostrum. Vgl. auch Ekkehard cas. St. Galli: Hatto, quem cor regis nominabant.
S. o. S. 48.
Vgl. auch oben S. 49 Anm. 3.
S. o. S. 48.
Vgl, Dümmler Bd. III. S. 539.
Der Brief ist neu herausgegeben von H. Breßlau in seinem Beitrag zur Festschrift für Zeurner: Der angebliche Brief Hattos I. an Johann IX. (in den Historischen Aufsätzen Karl Zeurner zum 60. Geburtstage als Festgabe dargebracht. Weimar 1909) S. 9—50. (Germ. Pontifícia I. S. 163 f. N. 14). Vgl. auch A. Brackmann, Studien und Vorarbeiten zur Germania Pontifícia I. S. 5.
An die Schreiben Karls an Hadrian II. von 871 und 872, die Hincmar in des Königs Auftrag abgefaßt hat, ist natürlich hier nicht gedacht. Diese-Briefe nehmen aber eine Ausnahmestellung ein und sind ohne Zweifel in demselben Geist abgefaßt wie der Brief Theotmars.
Wir besitzen einen angeblichen Brief Erzbischofs Hatto von Mainz an den Papst, der, wenn er wirklich geschrieben worden wäre, zur selben Zeit abgefaßt sein tnfißte wie der Brief, mit dem wir uns hier zu beschäftigen haben.
In ihm entschuldigt sich der Erzbischof, daß er dem Papst nicht die Wahl Ludwigs zum König angezeigt habe. Breßlau hat in seinem bereits genannten Aufsatz die Fälschung nachgewiesen, wesentlich dadurch, daß er durch Textvergleichung Benutzung Pseudoisidors nachwies, der aber in dem Schreiben selbst nicht genannt wird. Die Nichtzitierung der benutzten Dekretalen ist nach Breßlau ein sicherer Beweis für die Unechtheit. Gleichzeitig gab Breßlau seiner Meinung Ausdruck, daß auch inhaltlich der Brief nicht echt sein könne, da er nicht mit dem damals bestehenden Verhältnis zwischen Papst und Königtum in Uebereinstiminung gebracht werden könne. Der Brief Theotmars gibt für die Ueberzeugung Breßlaus neue Beweise. Das Nebeneinanderstehen des unzweifelhaft echten Brief des Erzkanzlers Theotmar und des angeblichen des Leiters der ostfränkischen Regierung Hatto scheint an sich schon eine Unmöglichkeit und würde einen Gegensatz in der Reichspolitik aufdecken, von dem wir sonst tatsächlich keine Spur finden.
So oder ähnlich in M. 1987, 2034,1997,2015,2019, 2057, 2059. 2) So in M. 1993.
Ekkeharti cas. St. Galli ed. Meyer v. Knonau S. 84 bringt diese Reise für 917 in einem falschen Zusammenhang. Vgl. bei Meyer von Knonau Anm. 282.
J.-E. 3533 vom 22. II. 904.
D. B. I. nr. XLV. vom 1. VI. 904.
Dümmler Bd.III.S.537 hält es für unwahrscheinlich, daß Salomoin seiner Eigenschaft als ostfränkischer Staatsmann seine Reise nach Italien unternommen hat. A. Brackmann, Gött. Nachrichten phil.-histor. Klasse 1904 S. 499 Anm. 7 nimmt dagegen hauptsächlich politische Ziele bei dieser Reise an und denkt besonders an eine politische Verbindung Salomos mit Berengarl.
Ekkeh. cas. St. G. S. 87ff.
Dürnrnler Bd. Ill. S. 537.
Vgl. Parisot a. a. O. S. 558. Dümmler Bd. III. S. 561.
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Schulze, A. (1926). Der Kaisergedanke unter Ludwig dem Kinde. In: Kaiserpolitik und Einheitsgedanke in den karolingischen Nachfolgestaaten (876–962) unter besonderer Berücksichtigung des Urkundenmaterials. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33921-3_7
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