Zusammenfassung
Einleitend möchte ich mich gegen den möglichen Vorwurf verwahren, den man mir etwa daraus machen könnte, daß ich zu nächst nicht in eine Erörterung der Frage eintrete, wann, beziehentlich ob gewisse Flächen landwirtschaftlich „minderwertig“ oder „ungünstig“ für den Betrieb der Landwirtschaft „gelegen“ sind 1). Durch die Art der Fragestellung scheint mir eine dahingehende Erwägung zunächst völlig auszuscheiden, das Thema setzt vielmehr nur — um diesen etwas an die Mathematik heranstreifenden Ausdruck zu gebrauchen — als „gegebene Größe“, mit der man zu rechnen hat, voraus, daß Flächen der oben näher bezeichneten Art vorhanden sind, und verlangt dann eine Auskunft darüber, inwieweit sich deren Aufforstung empfiehlt 2).
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Das allernötigste hierüber wird überdies noch in anderem Zusammenhange auf Seite 22–32 kurz berührt werden.
Durch die Art der Fragestellung scheiden meines Erachtens auch die Spärlichen Fälle aus, wo die Aufforstung sich weniger „empfiehlt“, als vielmehr direkt „notwendig macht“, also wo es fich um Bindung von Flugsand, Befestigung losen Steingerölls usw. handelt. Es werden hier vielmehr nur die Fälle zu erörtern sein, wo der neuanzulegende Wald nicht Schutzwald, sondern Nutzwald und freies Wirtschaftsobjekt ist, da der einzelne Privatmann zunächst wenig geneigt sein wird, irgendwelche Opfer im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt zu bringen.
Es werden in dieser Hinsicht immer noch gern mancherlei logische Fehler gemacht, auf deren einen, weil besonders beliebt, ich hier hinweisen möchte: Liefert nämlich z. B. ein Bestand nach 80 Jahren einen Abtriebsertrag von 5000 Mk., so ist der jährliche Ertrag nicht (Math) sondern (Math).
1901 war ein Windbruchjahr in Antonsthal mit ungewöhnlich hohem Derbholzausfall.
Hierbei ist zu beachten, daß das Elsterer Revier — weil es in der Hauptsache (und zwar das noch dazu aus oft recht herab gewirtschafteten Flächen!) erst im Entstehen begriffen ist — fast alljährlich noch Zuschuß erfordert. Aber eine derartige Zuschußperiode hat eben längere oder kürzere Zeit jede solche Neuanlage durchzumachen! Ähnlich, wenn auch nicht ganz so schlimm, liegen die Verhältnisse beim Weißiger Revier (z. T. auch durch Hinzuschlagung minder rentabler Flächen vom ehemaligen Gohrischer Revier).
Ganz besonders wird sich auch die Laubholzanzucht dort empfehlen oder sogar notwendig machen, wo die anzubauenden Flächen in der Nähe größerer Fabriken, Ziegeleien u. dergl. liegen. Denn das Laubholz erweist sich gegenüber den Rauch- und Gasbelästigungen, die von derartigen Anlagen häufig ausgehen, sehr viel widerstandsfähiger als das in dieser Hinsicht sehr empfindliche Nadelholz. Das wird namentlich in unserem so industriereichen engeren Heimatlande Sachsen sehr zu beachten sein! Von rein waldbaulichem Standpunkt ist hier die Niederwaldform das Richtigste.
Ganz neuerdings ist ihnen auch die Gemeinde Cunersdorf bei Königstein nachgefolgt.
Die man nicht in so weitgehender Art, wie bei der Landwirtschaft, durch Düngung und Bodenbearbeitung verbessern kann.
Nähere Einzelheiten hierüber wolle man aus meiner diesbezuglichen Studie im Tharandter forstlichen Jahrbuch Band 54, Seite 47–70 ersehen.
1906.
Tharandter forstliches Jahrbuch Band 53. S. 11.
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Möller, K.J. (1908). Inwieweit empfiehlt sich die Aufforstung minderwertiger oder ungünstig für den Landwirtschaftsbetrieb gelegener Flächen?. In: Die Aufforstung landwirtschaftlich minderwertigen Bodens. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33302-0_1
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