Zusammenfassung
Die Entwicklung der deutschen Rechtswissenschaft steht in innigem Zusammenhang mit dem Studium des römischen Rechtes im Abendland. Wenn auch die justinianischen Rechtsbücher nach Wiedereroberung des Landes — durch Belisar 554 — in Italien eingeführt und dort seit jener Zeit immer einigermaßen in Geltung geblieben sind, so ist doch das römische Recht erst seit dem 12. Jahrhundert, hauptsächlich an der Rechtsschule zu Bologna, Gegenstand eingehender wissenschaftlicher Bearbeitung geworden. Ausgehend von dem dem ganzen Mittelalter gemeinsamen Glauben an die verbindende Kraft des Corpus iuris civilis al seines Kaiserrechts haben die Rechtslehrer jener Zeit, die sog. Glossatoren, es sich zur Aufgabe gemacht, die einzelnen Bestimmungen der Digesten, des Koder, der Institutionen und der Kovellen Stelle für Stelle durch erläuternde Anmerkungen zu einzelne Worten und Wortverbin-durgen zu erklären. Durch diese ihre Erklärungen ist der abendländischen Welt das Verständnis des jrstinianischen Rechts zum erstenmal erschlossen worden. Da aber die von den verschiedenen Glossatoren herrührenden Glossen trotz aller Übereinstimmung vielfach voneinander abwichen so übernahm es um die Mitte des 13.
Arndts, §§ 30–45; Gareis, §§ 3–4, 59–61; Kohler, S. 220–240; Hedemann, § 2, § 36 II; Salkowski, Institutionen, 9. Aufl., Leipzig 1907, §§ 5, 18–22; Sohm, Institutionen, 14. Aufl., Leipzig 1911, §§ 8, 24–28; Dernburg, Pandekten, Bd. I, §§ 16–18; Enneccerus, Lehrbuch der bürgerlichen Rechts, Bd. I, § 21 Anm. 8, § 54 Anm. 5; v. Ihur, Allgemeiner Leil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Leipzig 1910, pag. IX–XII; Kohler, Rechtsphilosophie und Universal-rechtsgeschichte in Holtzendorff-Kohlers Enz., S. 1–62; Rehm, Allgemeine Bd. I, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., Berlin 1914; Georg v. Mayr, Begriff und Gliederung der Staatswissenschaften, 3. Aufl., Lübingen 1910; E. v. Philoppovich, Grundriß der Politischen Ökonomie, Bd. I. Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 8. Aufl., Freiburg 1909; Bd. II, Volkswirtschaftspolitik, 2 Leile, 7. Aufl., Jübingen 1914f.; Schäffle, Abriß der Soziologie, herausgeg. Von Karl Bücher, Jübingen 1906; Daude u. Wolff, Die Ordnung des Rechtsstudiums und der ersten juristischen Prüfung in den deutschen Bundesstaaten, Halle a. S. 1903.
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Grueber, B.E. (1922). Die Rechtserkenntnis und die einzelnen Disziplinen des akademischen Unterrichts. In: Einführung in die Rechtswissenschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-33050-0_5
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