Zusammenfassung
In die Berichtszeit fallen die Ermittelungen, welche in Erledigung des Ministerial-Erlasses vom 25. Februar 1888 allerorts über die Frage angestellt wurden, ob und eventuell in welchem Maasse eine stärkere Betheiligung der Aerzte bei der Gesundheitspflege in den Schulen für erforderlich zu erachten sei. Für die speziellen Verhältnisse des RegierungsBezirks konnte zunächst festgestellt werden, dass Seitens der bisherigen Schulaufsicht die Hygiene sowohl in Bezug auf die Baulichkeiten als in Bezug auf die Bewahrung der Schulkinder vor Schädlichkeiten keineswegs ausser Acht gesetzt worden war, dass sowohl Revisions-Formulare nach Muster der im Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung 1871, p. 559 veröffentlichen wie in anderen Regierungsbezirken (Stade, 2. August 1871) eingerichtet waren, als ferner auch Verfügungen bestanden (19. Januar 1872, 10. Juli 1878, 7. September 1878); laut deren die Landräthe auf die Abstellung baulicher und sonstiger Mängel im Anschluss an die Revisionsberichte der Kreisschulinspektoren hinwirken möchten; als endlich auch diese letzteren Beamten (Verfügung vom 27. September 1883) nicht allein auf die baulichen Einrichtungen, sondern auch sonstige „äussere Verhältnisse und deren Beseitigung“ rücksichtigen, vor allem ihre Beobachtungen, in toto den Landräthen und (durch Vermittelung dieser) den Schuldepartementsräthen mittheilen sollten.
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Wernich (1890). Schulen. In: Fünfter Generalbericht über das Sanitäts- und Medizinal-Wesen im Regierungsbezirk Coeslin, umfassend die Jahre 1886, 1887, 1888. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32980-1_9
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