Zusammenfassung
Für das klassische Recht konnte gezeigt werden, daß es eine dingliche Wirkung der lex commissoria, die als Durchbrechung des klassischen Systems der Beziehung zwischen Übereignungsgrundgeschäft und Übereignungserfolg und des inneren Rechtsformalismus von Beginn an verdächtig erschien, nicht gibt.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Wieacker, F. (1932). Schlußbemerkung. In: Lex Commissoria. Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-32804-0_5
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