Zusammenfassung
Das Bundesgesetz ist im wesentlichen auf dem englischen Gesetz aufgebaut. Von dort ist es unter anderem auch übernommen worden, daß der Eigentümer von Land in natürlichem Zustande — d. h. noch nicht durch ein Bauwerks1 belastet — einen Anspruch auf seitliche Stützung seines Eigentums hat. Dies ist ein Recht, das am Grundstück haftet, und unter keinen Umständen verletzt werden darf. Das amerikanische Bundesgesetz ist hier also etwas eindeutiger als unser § 909 BGB., indem es ausdrücklich betont, daß es sich um ein Grundstück handelt, das noch keine Auflast durch ein Gebäude erhält. Naturgemäß tauchte auch dort die Frage danach auf, wie die Verhältnisse lägen, wenn nun tatsächlich ein durch ein Bauwerk belastetes Grundstück vorhanden sei.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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David, L. (1931). Bundesgesetz (Common law). In: Bauarbeiten am Nachbargrundstück. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-31676-4_23
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