Zusammenfassung
In Tabelle 1 ist eine Übersicht über die Anwendung der in Deutschland heute in der Hauptsache gebräuchlichen Tarifsysteme, also des einfachen Zähler- bzw. Zähler-Staffeltarifs und des Grundgebührentarifs vorausgeschickt, die zeigt, daß bei 92 vH sämtlicher behandelten Werke der einfache Zählertarif in Kraft ist, und daß unter seiner Wirkung auf der kommunalen Seite 78 vH, auf der privaten Seite rd. 88 vH der Gesamtbevölkerung der beiderseitigen Versorgungsgebiete stehen. Als weiteres Ergebnis der Tabelle 1 kann festgestellt werden, daß von den im Besitze des Zählertarifs befindlichen Werken von 13 vH der kommunalen und von 17 vH der privaten Betriebe der Grundgebührentarif zur wahlweisen Benutzung geboten wird. Die Unterschiede zwischen beiden Unternehmungsformen in Bezug auf die Tarifgestaltung sind also nicht so erhebliche, daß aus ihnen ein grundsätzlicher Rückschluß auf die Überlegenbeit der einen Unternehmung gegenüber der anderen gezogen werden könnte, es sei denn der, daß die Privatwirtschaft im Vergleicb zur öffentlichen Hand in ihrer Tarifpolitik aus dem Grunde etwas beweglicher erscheint, weil prozentual eine größere Anzahl ihrer Werke dem Konsumenten Gelegenbeit gibt, den Strom wahlweise nach dem ihm am günstigsten scheinenden Tarif zu beziehen.
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Literatur
Vgl. Mitzlaff-Stein: Die Zukunftsaufgaben der Deutschen Städte. Berlin: Deutscher Kommunalverlag 1925.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Ludewig, H. (1928). Die Lieferpreise für elektrische Arbeit nach dem Zählertarif. In: Die Lieferpreise für elektrische Arbeit bei kommunalen und privaten bzw. gemischt-wirtschaftlichen Unternehmungen. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-31623-8_2
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