Zusammenfassung
Unter dem Begriff des „Rheumatismus” werden bekanntlich verschiedenartige Erkrankungen zusammengefaßt, die hauptsächlich die Gelenke und Bänder der Gliedmaßen und Wirbelsäule, die Sehnen, Sehnenscheiden, das Bindegewebe und die Muskulatur, aber auch innere Organe und darunter besonders das Herz befallen (W. Moll). Soweit es sich um Erkrankungen des Bewegungsapparates handelt, scheinen Zusammenhänge mit gynäkologischen Erkrankungen kaum zu bestehen. Es ist darum auch nicht verwunderlich, daß die Lehr- und Handbücher der Gynäkologie und Geburtshilfe ausnahmslos einen zusammenhängenden Beitrag zu diesem Thema vermissen lassen. Von den einschlägigen Einzelbeiträgen gehen vor allem die älteren von einem recht weitgefaßten und verschwommenen Rheumatismusbegriff aus. Sie bezeichnen einfach die meisten pathogenetisch unklaren und mit reißenden und ziehenden Schmerzen verbundenen Unterleibserkrankungen als rheumatisch. In diesem Sinne wird dann z. B. eine Entzündung der Gebärmuttermuskulatur, gleichgültig, auf welchem Wege die Infektion erfolgt und durch welche Keime sie bedingt wird, als „Rheumatismus uteri“ definiert. Ein solches Vorgehen wird aber dem heutigen Stand der diagnostischen Möglichkeiten nicht mehr gerecht. Eine Verlegenheitsdiagnose „Rheuma“ darf nicht gestellt werden.
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Erbslöh, J., Hangarter, W. (1966). Einleitung und Begriffsbestimmung. In: Der Rheumatismus in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Der Rheumatismus, vol 39. Steinkopff, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30534-8_1
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