Zusammenfassung
Die Geburtsstunde der Funktionsprüfung der Atmung wird allgemein in das Jahr 1846 gelegt, in welchem Hutchinson erstmals die Vitalkapazität bestimmte. Ohne das Verdienst dieses Pioniers in der Lungenfunktionsdiagnostik schmälern zu wollen, müssen wir doch eine Korrektur insofern vornehmen, als Hutchinson keinen Funktionswert ermittelte, sondern einen Volumenmeßwert. Zum Funktionswert wird die Vital-kapazitätsmessung erst durch die Einbeziehung des Zeitbegriffes. Es ist zweifellos das Verdienst Hermannsens, eines Schülers Ludolf Brauers und Doktoranden Knippings, 1933 erstmals einen Volumenzeitwert eingeführt und somit eigentlich die Lungenfunktionsdiagnostik begründet zu haben. Er nannte das willkürlich pro Zeiteinheit maximal ventilierbare Atemvolumen den „Atemgrenzwert“. Als solcher ist er auch vom nicht deutschsprachigen Ausland übernommen worden. Die Wortprägung Atemgrenzwert ist so treffend, und allgemein so gut bekannt, daß eine detaillierte Definition sich erübrigt.
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Venrath, H. (1956). Die Atemgrenzwertbestimmung und Äquivalentmethoden. In: Kauffmann, F. (eds) Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, vol 62. J.F. Bergmann-Verlag, Munich. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30519-5_16
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Publisher Name: J.F. Bergmann-Verlag, Munich
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