Zusammenfassung
Das ärztliche Material zu einer solchen fehlt z. Z. noch. Mosimans medizinische Parallelen (Nr. 56, S. 86–91) bringen viele Erscheinungen ungewöhnlichen Sprechens, welche aber meist kein nachweislich automatisches Sprechen darstellen. Von klinisch beobachtetem Zwangssprechen liegen nur sehr wenige Fälle vor (E. Martini, Veränderung der Ausdrucksweise bei Irren. Zeitschr. f. Psychiatr. 1856, S. 605–612. C. M. Brosius, Über die Sprache der Irren; ebd. 1857, S. 52 ff. Albert Knapp, Sprachstörungen bei Epilepsie. Arch. f. Psychiatr. u. Nervenkrankh. 1919, Bd. 60, S. 226–247. Hubert Krupp, Über eine merkwürdige Art des Zwangssprechens. Gesammelte Auszüge der Dissertationen an der medizinischen Fakultät Köln im Jahre 1919/20, herausgegeben von Prof. Dr. A. Dietrich, Dekan. Bonn, Marcus und Weber 1921, S. 29–31. Josef Reinhold, Polyglotte Halluzinationen. Eine klinisch.psychologische Studie. Monatsschr. f. Psychiatr. u. Neurol. 1921, Bd. 50, H. 2, S 65–98. Jahresbericht über die Leistungen und Fortschritte auf dem Gebiete der Neurologie und Psychiatrie, VI. Jahrgang, Bericht über das Jahr 1902, Berlin 1903, S. 1088 unter Shaw und Laudenheimer), aber keiner davon betrifft religiöses Zungenreden oder mediales Zwangssprechen. Einzig Nr. 30 beschäftigt sich mit dem ersteren, aber nur in allgemeinen Umrissen. Immerhin scheinen die Ergebnisse der genannten Arbeiten zu beweisen, 1. daß das Zwangsreden auf einem Zwangsdenken beruht und oft mit einem Zwangshören zusammenhängt, 2. daß dem Zwang mehr oder weniger kräftig widerstanden werden kann, 3. daß alles.Zwangssprechen auf Störungen der normalen Lebensfunktionen des Menschen beruht.
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Rust, H. (1924). Zur Pathologie des Zungenredens. In: Das Ƶungenreden. J.F. Bergmann-Verlag, Munich. https://doi.org/10.1007/978-3-662-30031-2_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-30031-2_5
Publisher Name: J.F. Bergmann-Verlag, Munich
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