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Der Ausbau der internationalen Gerichtsbarkeit

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Book cover Einführung in das Angewandte Völkerrecht
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Zusammenfassung

Nach all dem, was wir über die Einstellung der Völker zum Völkerrechte erfahren haben, besteht wohl kein Zweifel darüber, daß der Fortschritt des Völkerrechtes auch sehr wesentlich von dem Ausbau der internationalen Gerichtsbarkeit abhängt. Wie wir nämlich bereits festgestellt haben (§ 32 [b]), entschließen sich die Völker nur dann dazu, ihre Rechtsstreitigkeiten Gerichten zur Entscheidung vorzulegen, wenn sie zu der Unparteilichkeit des Gerichtes volles Vertrauen haben. Aus den Untersuchungen, die wir über die nationale und internationale Gerichtsbarkeit angestellt haben, ergibt sich nun, daß folgende Voraussetzungen erwünscht sind, damit internationale Gerichte ihre Aufgabe, Staatenstreitigkeiten nach objektiven Regeln unparteiisch zu entscheiden, möglichst voll erfüllen können:

  1. 1.

    Die Richter müssen die moralischen Qualitäten für dieses Amt haben und dürfen in ihrer Lebenshaltung von keinem Staate abhängig sein;

  2. 2.

    sie müssen über eine gediegene theoretische Ausbildung im Völkerrechte verfügen;

  3. 3.

    sie sollen auch eine gewisse Übung haben, Fragen des Völkerrechtes praktisch zu behandeln;

  4. 4.

    sie sollen durch fortgesetzte Ausübung des Richteramtes zwischen den Staaten sich so daran gewöhnt haben, derartige Meinungsverschiedenheiten unparteiisch zu sehen und auch so zu entscheiden, daß die Unparteilichkeit ihnen zur zweiten Natur geworden ist;

  5. 5.

    sie sollen ihre Richterstelle in einem solchen Gerichte bekleiden, daß sie ständig dessen gewärtig sein müssen, einen Rechtssatz, den sie in einem konkreten Falle anwenden wollen, künftig auch in anderen anders gelagerten Fällen anwenden zu müssen;

  6. 6.

    bezüglich der Staatsangehörigkeit der Richter soll endlich erwähnt sein, daß die Richter grundsätzlich Angehörige dritter, von den streitenden Staaten verschiedenen Staaten sein sollen. Doch ist die Beiziehung nationaler Richter der Streitteile erwünscht. Die neutralen Richter sollen aber über die Mehrheit verfügen, so daß das Gericht zum mindesten aus drei neutralen und zwei nationalen Richtern bestehen soll.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Blühdorn, R. (1934). Der Ausbau der internationalen Gerichtsbarkeit. In: Einführung in das Angewandte Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28832-0_39

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-28832-0_39

  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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