Zusammenfassung
Regeln, die das Verhalten zweier Personen oder Personengemeinschaften ordnen, können theoretisch genommen nur aus zwei Gründen die beiden Parteien binden: entweder, weil eine den Vertragsteilen übergeordnete physische oder geistige Macht dies anordnet und die Durchführung der Anordnung auch überwacht oder, weil die Parteien selbst erklären, an ihren Willen gebunden sein zu wollen. Tertium non datur.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Blühdorn, R. (1934). Der Grund, weshalb die Regeln des Völkerrechtes für die Staaten verbindlich sind. In: Einführung in das Angewandte Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28832-0_12
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