Zusammenfassung
Die Wirksamkeit der Bekämpfung der epidemischen Krankheiten ist im hohen Maße davon abhängig, daß die mit der Bekämpfung der Seuchen beauftragten Gesundheitsbehörden schnell genug eine zuverlässige Kenntnis über den jeweiligen Stand der Bewegung der Infektionskrankheiten erhalten. In den früheren Zeiten basierte die Diskussion über die Bewegung der Infektionskrankheiten im wesentlichen auf der Beobachtung der Sterbefälle, die der standesamtlichen Todesursachenstatistik entnommen wurden (im Deutschen Reich trifft dies auch heute noch für die Masern, Grippe, Keuchhusten und einige andere übertragbare Krankheiten zu). Weil die Ergebnisse der Todesursachenstatistik nur mit einem größeren Zeitaufwand zusammengestellt werden können, kommen sie für die praktische Verwertung zu spät zur Kenntnis der Gesundheitsbehörden, namentlich zu den zentralen Dienststellen und verlieren dadurch an Brauchbarkeit. Außerdem legt die moderne Bekämpfung das Hauptgewicht auf die schnelle Isolierung von Infektionsquellen, die nur dann möglich ist, wenn die Keimträger, d. h. die Erkrankten, bekannt sind. Überdies vermag die Todesursachenstatistik auch nur über einen Teil der Erkrankungen, nämlich über die mit tödlichem Ausgang Auskunft zu geben, bleibt also eine Mitteilung über die Morbidität und die Letalität schuldig. Zu diesem Zwecke sind für die wichtigeren Seuchen in fast allen Ländern Gesetze über die Anzeigepflicht erlassen, denen zufolge der behandelnde Arzt oder — falls ein solcher nicht zugezogen worden ist — eine andere verpflichtete Person (Haushaltungsvorstand) an die Gesundheitsbehörde eine Meldung über den Erkrankungsfall bzw. über den Todesfall zu erstatten hat. Aus diesen Meldungen von festgestellten Erkrankungsfällen an Neuerkrankungen wird die Grundlage für die Statistik der anzeigepflichtigen Krankheiten gewonnen, die für das Deutsche Reich allwöchentlich im Reichsgesundheitsblatt veröffentlicht wird.1
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Literatur
K. Pohlen, 4. Beiheft zum Reichsgesdh.bl. 1933 S. 63.
P. Wiedel, Reichsgesdh.bl. 1935 Nr. 2 S. 23; E. Meier, Reichsgesdh.bl. 1935 Nr. 2 S. 24; K. Pohlen, Reichsgesdh.bl. Nr. 2 S. 26; Reichsgesdh.bl. 1935 Nr. 2 S. 183; Reichsgesdh.bl. 1935 Nr. 2 S. 305.
K. Pohlen, D. m. W. 1936 Nr. 28.
Jahresstatistik der anzeigepflichtigen Krankheiten im Deutschen Reich. Statistische Sonderbeilage zum Reichsgesdh.bl. Letzter Jahresbericht für das Jahr 1933.
Hauptergebnisse der deutschen Todesursachenstatistik für das Jahr 1932. Statistische Sonderbeilage zum Reichsgesdh.bl. 1936, vgl. auch: Die Ursachen der Sterbefälle im Deutschen Reich. Alljährlich im Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich.
K. Pohlen, Gesundheitsstatistisches Auskunftsbuch für das Deutsche Reich. Ausgabe 1935. Veröff. Med.verw. Berlin 1936.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Pohlen, K. (1936). Die Vollständigkeit in der Erfüllung der sanitätspolizeilichen Anzeigepflicht von Diphtherieerkrankungen im Deutschen Reich. In: Pohlen, K. (eds) Gesammelte Gesundheitsstatistische Abhandlungen und Kurzberichte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28696-8_7
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