Zusammenfassung
Nicht zufällig hat Thomas von Aquino (1225–1274) in politischen und wirtschaftlichen Fragen die größte Weite aller Scholastik erreicht, nicht zufällig gerade Oresme (1323–1382) den entscheidenden Schnitt zwischen Ökonomik und Theologie vollzogen: der Aquinate hatte in Neapel in der Herrschaft des größten Fürsten seines Jahrhunderts, des zweiten Friedrich, die für den Augenblick noch unterlegenen, in ihrer Bedeutung aber unverkennbaren Kräfte und Mächte der anbrechenden neuen Zeit am Werk erlebt, der gelehrte Bischof entstammte dem Land, das zuerst den Siegeszug des neuen nationalen oder richtiger: territorialen Gedankens sah und das sich stark genug fühlte, um mit weltlicher Gewalt das Oberhaupt der Kirche gefangen zu setzen. Wenn in anderen Zeiten die ökonomische Wissenschaft der ökonomischen Politik den Weg wies oder wenigstens ihr parallel ging — für die ganzen Jahrhunderte des Frühkapitalismus gilt, daß das Leben dem Wissen die Probleme stellt und daß kein einziger weiterführender wissenschaftlicher Schritt dem Willen zur Erkenntnis und der Stoßkraft des Gedankens, sondern ein jeder der Notwendigkeit, neue Lebenstatsachen zu meistern, seinen Anstoß verdankt. Was hierbei die Merkantilisten von den Scholastikern zutiefst scheidet, ist nicht nur das schon genannte äußere Moment: der Verzicht auf den Einbau des neuen Gebiets in das große System der katholischen Theologie, sondern mehr noch die innere Wandlung der Fragestellung. Nicht mehr Rechtfertigung, sondern Erforschung der Tatsachen, nicht mehr Apologie, sondern Analyse sind Ziel und Mittel der Darstellung. Wo die Scholastik sich gemüht hatte, ethisch den erlaubten vom unerlaubten Reichtum zu scheiden, suchen die Merkantilisten nach dem technisch tauglichsten Mittel, den Reichtum jedweder Art zu fördern; wo die Scholastik das Zinsnehmen als Ganzes ethisch in Frage gestellt und nur gezwungen einen Tatsachenkreis nach dem andern dem Zins geöffnet hatte, beschäftigt die nächsten Jahrhunderte nur das Problem, ob hoher oder niederer Zins, obrigkeitliche oder freie Regelung dem Wohlstand eines Landes am besten dient — der Reichtum und der Zins selbst sind Tatsachen und bedürfen als solche dem Merkantilisten keiner weiteren Rechtfertigung.
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Salin, E. (1923). Geschichte. In: Geschichte der Volkswirtschaftslehre. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 34. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28690-6_2
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