Zusammenfassung
Was ist die Rechtswissenschaft? Ist sie eine „Wissenschaft“, d. h. eine auf die Gewinnung von Erkenntnissen gerichtete planvolle geistige Tätigkeit, oder nur ein geordnetes Wissen von dem, was in einer bestimmten Rechtsgemeinschaft, hic et nunc, als „rechtens“ angesehen wird, oder vielleicht eine „technische Kunstlehre“, eine Anweisung dazu, Rechtsfälle nach bestimmten Regeln, die als praktische Maximen oder Konventionalregeln zu kennzeichnen wären, in gleichmäßiger Weise zu entscheiden? Ist sie vielleicht dieses alles zugleich? Alle nur denkbaren Antworten sind auf diese Frage gegeben worden. Zumal im 19. Jahrhundert hat man, unter dem Eindruck der Erfolge der Naturwissenschaft, häufig versucht, die Rechtswissenschaft dadurch in den Rang einer Wissenschaft zu „erheben“, daß man eine der naturwissenschaftlichen ähnliche Methode für sie forderte. Das beginnende 20. Jahrhundert hat dann, in der Abwehr des Totalitätsanspruchs der Naturwissenschaft, speziell einer rein naturwissenschaftlich verfahrenden Psychologie und Soziologie, die Selbständigkeit der „Geisteswissenschaften“ (oder „Kulturwissenschaften“) und ihrer Methoden zu begründen versucht. Eine zu ihrer Zeit sehr einflußreiche, heute schon wieder fast vergessene philosophische Richtung, der Neukantianismus, der gerade in der Rechtsphilosophie einen starken Widerhall gefunden hat, ließ sich dies besonders angelegen sein.
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Literatur
Vgl. hierzu vorläufig: ERIK WOLF, Fragwürdigkeit und Notwendigkeit der Rechtswissenschaft (Freiburger Universitätsreden, N. F. 5 Heft 15), S. 27 ff.
Grundlegung der Rechtswissenschaft S. 491.
Wir meinen damit die Epoche, in der sich die Rechtswissenschaft — unerachtet ihrer zeitweiligen Vereinseitigung, z. B. im Positivismus — als eine „historische und philosophische Wissenschaft zugleich“ und dabei, vermöge ihrer Methode, als etwas durchaus eigenes begreift.
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© 1960 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
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Larenz, K. (1960). Einleitung. In: Methodenlehre der Rechtswissenschaft. Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft, vol 35. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-28410-0_2
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