Zusammenfassung
Keines der vorwiegend privatrechtlichen Gebiete ist durch Krieg und Revolution so durchgreifend umgestaltet worden wie das Arbeitsrecht; nirgends sind auch so viel neue Rechtsgedanken hervorgetreten. Im einzelnen ist dabei sicherlich manches übereilt, fehlerhaft und der gegenwärtigen Lage Deutschlands unangemessen; indessen läßt sich nicht verkennen, daß im ganzen bedeutende Fortschritte erzielt worden sind, die nicht nur die deutsche Entwicklung, sondern vermutlich auch das Arbeitsrecht der andern Kulturvölker nachhaltig beeinflussen werden.
Das Arbeitsrecht ist der einzige Teil des neuen Rechtes, der bereits eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung gefunden hat, nämlich in dem Buche von W. Kaskel, Das neue Arbeitsrecht (1920). Dort ist auch die Literatur in erschöpfender Weise zusammengestellt.
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Literatur
So in der VO. 23. XII. 18 RGBl 1456 § 1, 2. Vgl. auch Silberschmidt ArbR. 1920, 70.
Deutsches Privatrecht I (1895) 26 f.
Der Auffassung Kaskels a. a. O. S. 174 f., der in der Arbeitnehmer- bzw. Angestelltenschaft eine mit „besonderer Rechtsfähigkeit“ ausgestattete rechtlich anerkannte Personengemeinschaft sieht, die z. B. für Handlungen ihrer Organe (Betriebsräte) haftbar gemacht werden könnte, vermag ich nicht beizupflichten. Die Arbeiterschaft oder Angestelltenschaft ist m. E. ebensowenig als eine Einheit im Rechtssinne aufzufassen, wie etwa die Wählerschaft beim Reichstag, Landtag oder einem ähnlichen Gebilde, sie ist rechtlich eine amorphe Masse.
Unten S. 78.
In der Vereinbarung vom 15. XI. 18; dazu Kaskel 5 und Umbreit RuW. 1919, 21.
Kaskel 226 ff.
Außer der VO. vom 4. V. 20 RGBl. 858 Bek. 21. VIII. 19 RGBl. 1449 §§ 25, 26 (Kohlenwirtschaft) Bek. 18. VII. 19 RGBl. 663 § 4 (Kaliwirtschaft), VO. 1. IV. 20 RGBl. 435 (Eisenwirtschaft), VO. vom 7. VI. 20 RGBl. 1156 (Teerwirtschaft).
Dazu VO. 17. XII. 18 VGB1. 1436 und bezüglich der Bäckereien VO. 23. XI. 18 RGBl. 1329.
Kaskel 148.
Kaskel 81 f.
Kaskel 89.
§ 313 der Reichsversicherungsordnung vom 19. VII. 11 RGBl. 509; dazu VO. 28. I. 15 RGBl. 49 § 1 und RGes. 4. VIII. 14 RGBl. 334 § 3.
Mündliche Vereinbarungen gleichen Inhalts sind möglich (Kaskel, 16 Anm. 3), unterliegen dann aber nicht den oben dargelegten Grundsätzen.
Eine Abänderung bringt die VO. vom 31. V. 20 RGBl. 1128.
Kommentare hierzu von Giesberts und Sitzler5 (1920) und von Schulz2 (1920); ferner Baum, JW. 1919, 70 ff. Viel Material enthält das „Mitteilungsblatt des Schlichtungsausschusses Groß-Berlin“. Weitere Literatur bei Kaskel 16, Anm. 2.
Kaskel 16, Anm. 1.
Über die Pflicht der beteiligten Verbände, den Vertrag den amtlichen Arbeitsvermittlungsstellen einzureichen VO. 31. V. 20 RGBl. 1128.
Oben S. 38
Gewerbegerichtsgesetz vom 29. IX. 01 RGBl. 353 §§ 62 ff., Kaufmannsgerichtsgesetz vom 6. VII 04 RGBl. 266 §17.
Gegen diese auch in der Praxis vorherrschende Auffassung Kaskel a. a. O. 255 Anm. 2 Nipperdey RuW. 1920, 151 und Wassermann JW. 1920, 364, woselbst weitere Literatur.
Oben S. 1.
Vgl. auch H. Potthoff im ArbR. 1920, 13 f.
Vgl. Scheuer DJZ. 1920, 431; Kluckhohn JW. 1920, 361.
Arbeiterausschüsse kennt auch schon dieReichsgewerbeordnung vom26. VII.00. § 134 b, d, c und h; sie waren hier aber weder obligatorisch noch mit nennenswerten Befugnissen ausgestattet.
Dazu Wahlordnung 5. II. 20 RGBl. 175; VO. 21. IV. 20 RGBl. 563. Ausgaben des Gesetzes von Dersch; Feig und Sitzler; Kieschke und Syrup; Wiethaus und Kantorowicz; Flatow; Fritz E. Koch (auch JW. 1920, 326).
Anders nach der VO. vom 12. II. 20, unten S. 76.
Reichsanzeiger vom 18. XI. 18 Nr. 273.
VO. 24. I. 19 RGBl. 99; 20. III. 19 RGBl. 328; 4. IV. 19 RGBl. 374; 30. V. 19 RGBl. 493; 3. IX. 19 RGBl. 1500; 12. II. 20 RGBl. 213; Literatur bei Kaskel 53 Anm. 1 und 2.
Dazu Warnecke, JW. 1920, 331.
Für Preußen Ges. 24. IV. 54 GesS. 214.
Bayr. Staatsanzeiger vom 19. XII. 18 Nr. 295 nebst Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für soziale Fürsorge. Vgl. H. Potthoff ArbR. 1920 S. 118 ff; dort auch ein Abdruck der Vorschriften.
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Nussbaum, A. (1920). Arbeitsrecht. In: Das Neue Deutsche Wirtschaftsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26491-1_7
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