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Die Wirtschaftslehre und Verkehrslehre

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Der Bauingenieur in der Praxis
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Zusammenfassung

Der Begriff der Technik ist ein sehr umfassender, man kann darunter den „Inbegriff aller Kenntnisse und Fertigkeiten zur zweckmäßigen Erzielung eines Erfolges“ (Somhart) verstehen. In diesem Sinne hat eine Technik jedes Gebiet menschlichen Handelns, wir haben z. B. eine Technik des Ackerbaues, des Krieges, des Vortrages usw. Innerhalb dieses großen Kreises läßt sich nun ein Gebiet absondern, das man als Technik im engeren Sinne, als materielle Technik bezeichnen kann. Die materielle Technik ist dann der Inbegriff aller derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die dazu dienen, die Kräfte und Stoffe der äußeren Natur in zweckmäßiger Weise zu nützen und den menschlichen Zwecken dienstbar zu machen. Sie ist an gewandte Naturwissenschaft. In diesem Sinne gibt es beispielsweise eine Technik der Musikinstrumente, eine Technik der Feuerwaffen, eine Technik des Hauserbaues, des Brückenbaues usw. Bei der Bezeichnung der Technik als angewandte Naturwissenschaft ist aber wohl zu beachten, daß diese Bezeichnung nur für die höhere Technik zutrifft im Gegensatz zu der niederen Technik.

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Jansfen, T. (1913). Die Wirtschaftslehre und Verkehrslehre. In: Der Bauingenieur in der Praxis. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26458-4_1

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