Zusammenfassung
Die Lieferungsgeschäfte für Getreide oder wie sie früher genannt wurden, die Termingeschäfte, standen oft im Vordergrund des allgemeinen Interesses; sie haben mehrfach die Aufmerksamkeit weitester Kreise auf sich gelenkt, und die Zahl der Streitschriften über den Wert, die Berechtigung oder den Schaden ihrer Existenz ist unendlich. Seit Beginn der neunziger Jahre tobte der gewaltige Kampf, der von beiden Seiten, Handel und Landwirtschaft, mit großer Heftigkeit geführt wurde, der der Börse schwere Wunden beigebracht hatte. Die Vorgeschichte des Verbotes des Terminhandels im Börsengesetz vom 18. Juni 1896 dürfte noch in allgemeiner Erinnerung sein, und es erscheint daher überflüssig, heute — nachdem alle Faktoren in der Zwischenzeit gesprochen haben — noch ein Wort darüber zu verHeren. Ebenso bekannt dürfte noch der „Streik“ der Produktenbörse und die Vorgänge im „Feenpalast“ und im „Heiligen-Geist-Hospital“ sein. (Vgl. Kapitel I.)
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Literatur
Vgl. „Börsengesetz“ Text ausgäbe mit Einleitung usw. Herausgegeben von Geheimrat Dr. Karl Gareis. Verlag von Emil Roth in Gießen.
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Jöhlinger, O. (1917). Die Zeitgeschäfte. In: Die Praxis des Getreidegeschäftes. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26108-8_6
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